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Landkreis Augsburg: Justiz: Rentner nimmt an seiner Ex-Freundin Rache für Rauswurf

Landkreis Augsburg

Justiz: Rentner nimmt an seiner Ex-Freundin Rache für Rauswurf

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    Wegen zahlreicher Sachbeschädigungen stand ein Rentner vor Gericht.
    Wegen zahlreicher Sachbeschädigungen stand ein Rentner vor Gericht. Foto: David-Wolfgang Ebener, dpa, dpa-tmn (Symbolbild)

    „Liebe macht halt manchmal blind“, gibt Richterin Rita Greser dem Angeklagten als kleinen Trost mit auf den Heimweg. Der nickt und weiß auch nicht so recht, wie er mit dem Ergebnis der Gerichtsverhandlung umgehen soll. Eigentlich hatte er sich wohl einen glatten Freispruch erwartet. Aber die Richterin, die durchscheinen lässt, sich lieber mit wichtigeren Straftaten zu beschäftigen, hat dem Rentner, 62 Jahre, dringend geraten, die Einstellung des Verfahrens gegen eine kleine Geldauflage von 200 Euro hinzunehmen. Was er nach einer Beratungspause mit seinem Anwalt Bernhard Prediger dann auch tat.

    Streit um Möbel führt zu Sachbeschädigung

    Um die Verteidigungsstrategie des Angeklagten zu verstehen, muss man vorweg erklären, dass man Gegenstände, die einem selbst gehören, zerstören darf, ohne sich strafbar zu machen. Bei fremdem Eigentum allerdings ist der Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllt. Und darum ging es in diesem, zumindest für Außenstehende kurios erscheinenden, Verfahren um das Ende einer Beziehung.

    Lange Jahre hat der Angeklagte mit einer Frau in einem kleinen Ort im westlichen Landkreis Augsburg zusammengelebt. In einem gemieteten Haus, in das er „viel Zeit und viel Geld gesteckt“ hat. Und dann ging die Beziehung urplötzlich, wie der Rentner sagt, in die Brüche. „Auf einmal zog der neue Freund ein. Und ich musste gehen. Mit leeren Händen“. Dass der Mann auch heute noch sehr enttäuscht ist, hört man aus seinen Schilderungen deutlich heraus. Auslöser des nun justiziablen Geschehens sei der Streit um die Möbel gewesen.

    Ab September 2018 bis Juli 2019 kehrte er viermal zu seiner Ex zurück und rächte sich für die zerbrochene Liebe auf seine Weise: Er zerschnitt das Zündkabel des Rasenmähers und schüttete Zucker in den Tank. Er durchtrennte ein Stromkabel für das Außenlicht, ein Kabel für den automatischen Garagentoröffner, die Leitungen für die Satellitenanlage, und er zerschlitzte die Markise auf der Terrasse. Sachschaden: summa summarum 1000 Euro.

    Zucker im Tank, Markise zerschlitzt, Garagenöffner zerstört

    Die Ex erstattete Anzeige wegen Sachbeschädigung. Die Anklagebehörde wollte den Fall vom Tisch haben und hätte das Verfahren gegen eine Geldbuße direkt eingestellt. Das wollte der Angeklagte aber nicht. So kam es zu einem Strafbefehl und – nach einem Einspruch – nun zum Prozess.

    Der Rentner hat sich gut vorbereitet. Zusammen mit seinem Verteidiger legt er eine ganze Reihe von Rechnungen, Einkaufszetteln und Bedienungsanleitungen auf den Richtertisch, die beweisen sollen, dass alle Gegenstände, die er zerstörte, ihm gehört haben – er also keineswegs eine Straftat begangen habe. Der Rasenmäher, dessen Tank er mit Süßem befüllte, ist schon über 20 Jahre alt. „Der hat bei Obi mal 299 Mark gekostet“, rechnet er vor. Und den Garagenöffner habe er 1998 für genau 169 Mark gekauft. Die Satellitenschüssel habe er von seinem Sohn bekommen; Kabel habe er selbst verbaut. Dass alle bei seinen Racheaktionen ramponierten Dinge ihm allein gehört hätten, glaubt das Gericht nicht so recht. Denn in einem Handy-Chat hat er der Ex sogar 200 Euro Ablöse dafür angeboten. Für dieses Angebot macht der Rentner seinen damals etwas verwirrten Kopf verantwortlich. „Mir sind die Nerven durchgegangen. Und da schreibt man dann so einen Schmarrn“, begründet er.

    Nachdem auch etliche Zeugen geladen sind, regt die Richterin die Einstellung des Verfahrens an, das „nicht prädestiniert ist, es aufzublähen“. Etwas widerwillig fügt sich der Rentner schließlich. Immerhin kann er seine Rechte, die er glaubt zu haben, zivilrechtlich durchklagen. Dann allerdings mit einem hohen Kostenrisiko.

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