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Landkreis Augsburg: Jugendamt gab Baby voreilig weg – zu Unrecht, sagt das Gericht

Landkreis Augsburg

Jugendamt gab Baby voreilig weg – zu Unrecht, sagt das Gericht

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    Akzeptiert hat das Jugendamt im Landkreis jetzt ein Gerichtsurteil. Danach hat die Behörde Eltern ihr Kind vorschnell weg genommen.
    Akzeptiert hat das Jugendamt im Landkreis jetzt ein Gerichtsurteil. Danach hat die Behörde Eltern ihr Kind vorschnell weg genommen. Foto: Fabian Strauch/dpa (Symbolbild)

    Das Jugendamt im Landkreis Augsburg nimmt das Urteil zu einer von seiner Seite rechtswidrigen Inobhutnahme eines wenige Tage alten Kindes aus der Geburtsklinik an und legt keine Rechtsmittel ein. Das hat ein Sprecher des Landratsamts jetzt auf Anfrage unserer Redaktion mitgeteilt.

    Das Jugendamt Augsburg holte das Baby nach der Geburt im Krankenhaus ab

    Der Fall von Anfang 2019 hatte hohe Wellen geschlagen: Noch vor der Geburt war ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung eingeleitet worden. Die Eltern waren – zunächst bis zur Geburt – mit dem Jugendamt darüber eingekommen, dass ihr Kind nicht bei ihnen aufwachsen sollte. Die zuständige Ergänzungspflegerin nahm das kleine Mädchen dennoch bereits in der Klinik in Empfang und brachte es zu einer Pflegefamilie. Gegen dieses Vorgehen hatten die Eltern geklagt.

    Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg gab ihnen recht: In solch einem Fall benötigt der Ergänzungspfleger, der den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen kann, einen besonderen Beschluss des Familiengerichts, damit er auch mithilfe der Polizei das Kind herausverlangen kann. Solch einen Beschluss gab es damals nicht. Nun hat das Jugendamt das Urteil angenommen und legt keine Rechtsmittel ein. Weiterhin besteht jedoch der Spruch des Familiengerichts, das den Eltern teilweise das Sorgerecht entzieht.

    Inobhutnahme im Landkreis Augsburg: Pro Jahr bis zu 75 Fälle

    In den vergangenen Jahren habe sich die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Jugendamts im Landkreis Augsburg konstant zwischen 65 und 75 Fällen pro Jahr bewegt, so der Sprecher des Landratsamts. Bevor es zu solch einer, recht seltenen, Trennung von Eltern und Kind in einem derartig frühen Stadium kommt, schätzen mehrere Fachkräfte anhand von Anhaltspunkten das Gefährdungsrisiko des Wohls eines Kindes ein. Bei Neugeborenen könnte es beispielsweise durch mangelhafte Versorgung schnell zu einer lebensbedrohlichen Situation für das Kind kommen.

    Oft dürfen Eltern ihre Kinder weiter sehen

    Die Inobhutnahme bedeute jedoch in der Regel nicht, dass den Eltern der Kontakt zum Kind untersagt wird. Auch nach einer Inobhutnahme können Eltern Hilfen in Anspruch nehmen, um eine verantwortungsvolle Elternschaft auszuüben, so der Sprecher weiter. „Es gibt eine Reihe von Faktoren, die eine vorübergehende oder dauerhafte Unterbringung eines Kindes außerhalb seiner Herkunftsfamilie nötig machen. Sehr häufig sind es auch psychische Erkrankungen“, so der Sprecher.

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