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Landkreis Augsburg: Ingenieur erntet im Kreis Augsburg fünf Kilo Marihuana

Landkreis Augsburg

Ingenieur erntet im Kreis Augsburg fünf Kilo Marihuana

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    Hanfpflanzen im Garten hätten einen Ingeieur aus dem Landkreis fast hinter Gitter gebracht.
    Hanfpflanzen im Garten hätten einen Ingeieur aus dem Landkreis fast hinter Gitter gebracht. Foto: Matthias Bein/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

    Beinahe hätte ein renommiertes Forschungsinstitut im Süden Deutschlands einen wichtigen Leistungsträger verloren. Der Ingenieur aus dem Landkreis Augsburg ist am Donnerstag im Augsburger Schöffengericht nur knapp einer Gefängnisstrafe entkommen. Nicht nur beruflich ist der Mann erfolgreich. Er hat auch einen Grünen Daumen. Der hatte ihn nun auf die Anklagebank gebracht. Es ging um unerlaubten Besitz und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.

    Der Angeklagte hatte zehn Cannabispflanzen in seinem Garten gezüchtet. Bis zu drei Meter hoch ragten die Blätter hinauf. Im Gerichtssaal gibt der Vater von zwei Teenagern zu, dass er selbst ganz überrascht gewesen sei, als die Pflanzen in seinem Garten so gut gediehen. Abgeerntet und getrocknet ergaben sie ein Gewicht von 4,7 Kilo. Hinzu kamen 750 Gramm Marihuana, die die Polizei in seiner Wohnung fand. Zu viel für den Eigenbedarf, befand die Staatsanwaltschaft. Doch vor Gericht beteuert der Angeklagte, dass er niemals daran gedacht habe, das Marihuana zu verkaufen.

    Der Mann sagt: Marihuana fördert seine Kreativität

    Vielmehr habe er die Drogen für sich angebaut. Ihm sei aufgefallen, dass Marihuana ihm gut tue, erklärt er der Vorsitzenden Richterin Susanne Scheiwiller im Gerichtssaal. Es unterstütze seine Kreativität, wovon er nicht zuletzt in seinem Job profitiere. Der Mann ist seit vielen Jahren in einem Forschungsinstitut fest angestellt. Im Gericht legt er ein hervorragendes Arbeitszeugnis vor, in dem er als Leistungsträger bezeichnet wird.

    Marihuana habe ihm gesundheitlich geholfen, sagt er. Außerdem entspanne es ihn: „Es hilft mir auch spirituell“. Ein Sachverständiger bestätigt, dass der im Marihuana enthaltene, berauschende Wirkstoff THC in die Psyche eingreift. Gerade bei jungen Leuten könne er aber Psychosen auslösen. Die Qualität der Pflanzen, die der Ingenieur in seinem Garten zu stehen hatte, war aus Sicht eines Marihuana-Konsumenten eher mäßig, der THC-Gehalt nicht allzu hoch. Der Angeklagte selbst spricht vor Gericht von einer „überschaubaren Ausbeute“.

    Nur eine Pflanze bringt eine gute Ernte hervor

    Es werde so viel schlechtes Marihuana gehandelt. Er habe Samen von verschiedenen Sorten in seinem Garten gesät. Nur eine Pflanze habe am Ende gutes Material gebracht. Für ihn sei das ausreichend gewesen. Ein Gramm pro Woche reiche ihm. Den Rest – also die minderwertigen Pflanzen – entsorgte der Ingenieur jedoch nicht, obwohl er sie nicht rauchen wollte. Sie blieben in seiner Wohnung. So kamen rund fünf Kilo Marihuana zusammen.

    Sein Verteidiger Stefan Mittelbach erklärt vor Gericht: „Er hat sich dabei schlicht nichts gedacht“. Das verwundert die Richterin: „Sie sind ein hochintelligenter Mann, sie hätten das Zeug wegwerfen können“, sagt sie. Weil er weder eine Feinwaage noch Verpackungsmaterial oder ähnliches zu Hause hatte, glaubt ihm das Gericht, dass er das Marihuana nicht verkaufen wollte. Trotzdem stehen am Donnerstagmorgen vier Jahre Gefängnis für den Ingenieur im Raum.

    Staatsanwältin: Gesetze gelten für alle gleichermaßen

    In einer schriftlichen Stellungnahme hatte er erklärt, dass er es als sein Recht erachte, Marihuana zu konsumieren. Das sei nicht strafbar, bestätigt die Richterin, aber er dürfe die Droge eben nicht besitzen. Auch Staatsanwältin Cornelia Böttcher verweist auf die Rechtslage: „Sie müssen sich wie alle anderen in diesem Saal an die Gesetze halten“, erklärt sie. Wie solle sie sicher sein, dass er nicht weiter Marihuana konsumiert?

    Diese und weitere offene Fragen nehmen Staatsanwältin und Verteidiger nach gut einer Stunde Verhandlung mit in ein Rechtsgespräch, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wird.

    Danach sagt der Angeklagte zu, sich auf jeden Fall an die Gesetze zu halten. Er muss in den nächsten eineinhalb Jahren mehrfach zur Urinkontrolle, um zu beweisen, dass er keine Drogen nimmt. Das Schöffengericht verurteilt den Mann wegen Drogenbesitzes außerdem dazu, 5000 Euro an die Drogenhilfe Schwaben zu zahlen. Er wird mit zwei Jahren Haft auf Bewährung bestraft. Denn Richterin Scheiwiller ist überzeugt: „Ins Gefängnis gehören Sie ganz sicher nicht.“ Eine mildere Strafe sei angesichts der großen Menge an Pflanzenmaterial jedoch auch nicht möglich. Dem Angeklagten hält sie zugute, dass er geständig und kooperativ gewesen sei. Es stehe ihm frei, sich in Zukunft für eine Legalisierung von Marihuana einzusetzen.

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