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Landkreis Augsburg: Häuslebauer im Kreis Augsburg sollen schneller ihre Genehmigung bekommen

Landkreis Augsburg

Häuslebauer im Kreis Augsburg sollen schneller ihre Genehmigung bekommen

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    Wer ein Haus baut, braucht eine Genehmigung. Diese soll im Kreis Augsburg künftig schneller zu bekommen sein.
    Wer ein Haus baut, braucht eine Genehmigung. Diese soll im Kreis Augsburg künftig schneller zu bekommen sein. Foto: Armin Weigel, dpa (Symbolbild)

    So mancher Häuslebauer kann ein Lied davon singen: Bevor auch nur der erste Stein steht, muss sein Traum vom Haus durch die Mühlen der Bürokratie und der Weg zur Baugenehmigung kann dauern. Ab 1. August soll es schneller gehen. Als erster Landkreis in Schwaben bietet der Kreis Augsburg Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Bauanträge digital einzureichen. Das soll das Verfahren beschleunigen und durchschaubarer machen, so die Hoffnung.

    Pro Jahr gehen weit mehr als 1000 Bauanträge beim Landratsamt in Augsburg ein. 2020 waren es 1630, in diesem Jahr sind es schon 1020. Sie durchlaufen im Amt mehrere Verfahrensschritte. Bis die Genehmigung erteilt wird, sind mindestens fünf Beschäftigte mit dem Vorgang befasst. Müssen Fachbehörden wie das Wasserwirtschaftsamt hinzugezogen werden, werden es noch mehr.

    Bis Antragstellende eine Genehmigung erhalten, vergehen nach Auskunft der Behörde derzeit im Schnitt 48 Tage bei sogenannten vereinfachten Genehmigungsverfahren. Allerdings sind nicht alle Anträge einfach gelagert. Weil Unterlagen fehlen oder die Auskünfte von Fachstellen fehlen, konnten in diesem Jahr laut Landratsamt erst 55 Prozent aller Anträge verbeschieden werden.

    Künftig könnte es schneller gehen und das ist insofern für Bauende eine gute Nachricht, weil auf dem Bau aufgrund der stark steigenden Preise momentan Zeit besonders viel Geld ist. Denn nun ist eine Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens in Sicht.

    So geht es zum digitalen Bauantrag

    Der Landkreis Augsburg wird ab 1. August in die Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (DBauV) aufgenommen und kann so seinen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, Bauanträge nicht mehr nur papiergebunden, sondern auch digital einzureichen. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat intelligente elektronische Formulare, sogenannte "Online-Assistenten", entwickelt, die ab August auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-augsburg.de/digitaler-bauantrag zur Verfügung stehen. Über diese können bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser (bspw. Architekten und Ingenieure) der Behörde ihre baurechtlichen Anträge übermitteln. Auf der Internetseite sind unter anderem auch die wichtigsten Fragen und Antworten zum digitalen Bauantragsverfahren zu finden.

    Wichtige Änderung bei Baugenehmigungen im Kreis Augsburg

    Mit der Neuerung kommt es zu einer wichtigen Änderung im Verfahrensablauf. Für Verfahren, in denen das Landratsamt Augsburg die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge), tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein. Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge dieser Art sind daher ab 1. August direkt beim Landratsamt Augsburg, Untere Bauaufsichtsbehörde, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg zu stellen.

    Für Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft (Genehmigungsfreistellungsanträge, isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften), erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über diese.

    Diese Rollen spielen Städte und Gemeinden bei der Baugenehmigung

    Die Landkreiskommunen bleiben jedoch selbstverständlich ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens und werden im ersten Schritt nach Eingang der Unterlagen unverzüglich über den Antrag informiert und am Verfahren beteiligt. Nachdem die Behandlung der Anträge künftig nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig erfolgt, werde eine Beschleunigung der Verfahren erwartet, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Während die Kommunen innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellen zu beteiligen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen.

    Über Bürgerauskunft wird der Bearbeitungsstand einsehbar

    Eine weitere Neuerung mit Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger ist die Möglichkeit, durch Nutzung der sogenannten "Bürgerauskunft" jederzeit selbst Einsicht in die eingereichten Unterlagen und den Bearbeitungsstand mittels eines eigenen Zugangscodes nehmen zu können. Über den Zugangscode können auch fehlende Unterlagen über eine Upload-Funktion direkt in das Bauprogramm des Landratsamtes Augsburg hochgeladen werden. (AZ/cf)

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