Ein „dämlicher Spaß“, sei das gewesen, erklärte der Verteidiger des jungen Mannes. Mit Spaß habe das, was dem 19-Jährigen vorgeworfen wird, aber rein gar nichts zu tun, stellte Richterin Angela Friehoff vor dem Augsburger Amtsgericht klar. Der Mann aus dem südlichen Landkreis hatte bei einer Party mehrere Zigarettenkippen auf dem Gesicht seines Opfers ausgedrückt. Vor Gericht stand er außerdem, weil er bei WhatsApp Nazi-Videos verschickte und mit Drogen zu tun hatte. Das hat ihm nun eine ganze Menge Ärger eingebracht.
Taten des Angeklagten aus dem Kreis Augsburg auf dem Handy gespeichert
Zum Vorschein kamen die Taten des jungen Mannes offenbar, weil die Polizei dessen Handy durchsuchte. Weshalb die Beamten sein Smartphone auswerteten, wurde vor Gericht nicht klar. Darauf fanden sich Aufnahmen von einer Geburtstagsfeier in einem Musikerheim. Darauf zu sehen ist laut Anklage ein völlig Betrunkener, auf dessen Gesicht mehrere Zigarettenkippen ausgedrückt wurden. Wie Staatsanwältin Katrin Wegele berichtete, hatte das Opfer schwere Verbrennungen erlitten, seine Haare seien teils abgebrannt. Der Angeklagte räumt die Vorwürfe vollumfänglich ein. „Wenn ich es rückgängig machen könnte, würde ich es tun“, sagte er. An diesem Abend sei eine Menge Alkohol geflossen, auch der Angeklagte habe „ein paar Schnäpse und Bier“ getrunken. Mittlerweile habe sich der 19-Jährige bei dem Opfer entschuldigt.
Freizeitarrest und ein mehrere Drogenscreenings für den 19-Jährigen
Außerdem fanden sich auf dem Handy des jungen Mannes offenbar mehrere Nazi-Videos. Die hatte er in eine WhatsApp-Gruppe mit neun Mitgliedern geschickt. „Sie sind keine 14 mehr, da kann man mehr Verstand erwarten“, stellte Richterin Friehoff klar. Weshalb er die Aufnahmen verschickte, konnte der Angeklagte vor Gericht nicht erklären. Angeklagt war er außerdem wegen Besitz von Betäubungsmitteln. Mehrmals ist er mit kleineren Mengen an Marihuana aufgefallen.
Letztlich verurteilte Richterin Friehoff den Mann zu einem Freizeitarrest von zwei Wochen. Außerdem muss er 56 Sozialstunden ableisten, Beratungsgespräche führen und ein Jahr lang drogenfrei leben. „Das heißt aber nicht, dass sie danach weiter munter Drogen nehmen können“, stellte die Richterin klar. Weil der Konsum von Drogen in Deutschland nicht verboten ist, müsse das Gericht dem jungen Mann diesen allerdings ausdrücklich verbieten.
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