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Landkreis Augsburg: Gelockertes Tanzverbot: Clubbesitzer wollen noch mehr

Landkreis Augsburg

Gelockertes Tanzverbot: Clubbesitzer wollen noch mehr

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    Seit Kurzem ist das rigorose Feiertagsgesetz in Bayern etwas gelockert worden: Vor Stillen Tagen wie Allerheiligen oder dem Volkstrauertag darf nun bis zwei Uhr nachts getanzt und gefeiert werden. Die bayerische FDP und die CSU hatten lange um diesen Kompromiss gerungen. Viele Clubbetreiber sind aber noch nicht vollends zufrieden.
    Seit Kurzem ist das rigorose Feiertagsgesetz in Bayern etwas gelockert worden: Vor Stillen Tagen wie Allerheiligen oder dem Volkstrauertag darf nun bis zwei Uhr nachts getanzt und gefeiert werden. Die bayerische FDP und die CSU hatten lange um diesen Kompromiss gerungen. Viele Clubbetreiber sind aber noch nicht vollends zufrieden. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Ernste Feiertage und feiern gehen schließen sich nicht aus, findet Katrin Böck. Die 19-Jährige aus Täfertingen nahm am vergangenen Samstag als Mitglied der Stadtkapelle an der Feier zum Volkstrauertag in Neusäß teil. Danach ist sie mit Freunden aus der Kapelle ausgegangen. Bis vor wenigen Wochen hätte sie das noch nicht gekonnt. Denn erst Ende Oktober haben die CSU und die FDP in Bayern das Tanzverbot vor sogenannten Stillen Tagen gelockert: Jetzt darf in diesen Nächten bis zwei Uhr gefeiert werden. „Ich finde es gut, dass die Ausgehzeit verlängert wurde“, sagt

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