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Landkreis Augsburg: Förderstopp droht: Das müssen Besitzer von Solaranlagen beachten

Landkreis Augsburg

Förderstopp droht: Das müssen Besitzer von Solaranlagen beachten

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    Besitzer von Photovoltaikanlagen müssen diese bis Monatsende in ein Register eintragen. Sonst droht ein Förderstopp.
    Besitzer von Photovoltaikanlagen müssen diese bis Monatsende in ein Register eintragen. Sonst droht ein Förderstopp. Foto: Marcus Merk

    Besitzer von Solaranlagen, Blockheizkraftwerken und Ähnlichem aufgepasst: Wenn Ihre Anlage nicht bis Ende Januar ins sogenannte Marktstammdatenregister eingetragen ist, wird die staatliche Förderung gestoppt. Darauf weist das Landratsamt in Augsburg hin.

    Darum geht es: Das Marktstammdatenregister ist seit Anfang 2019 online und hat alle bisherigen Meldewege für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) abgelöst. Alle Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Blockheizkraftwerke (BHKW), KWK-Anlagen, Windenergieanlagen und Notstromaggregate - ob neu oder im Bestand, ob Mini-PV-Anlage oder Großkraftwerk - sind meldepflichtig.

    Solaranlagen im Kreis Augsburg: Das steckt hinter drohendem Förderstopp

    Das ist der Sinn: Ziel ist die Schaffung einer gemeinsamen Stromdatenbank - für mehr Transparenz bei Stromerzeugern und -verbrauchern. Damit wird die Qualität der Energiedaten erhöht und der Stand der Energiewende wird nachvollziehbar.

    Das müssen Betroffene jetzt wissen: Es gilt generell eine Meldepflicht. Ohne fristgerechte Anmeldung bis 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister unter www.marktstammdatenregister.de gibt es keine Vergütung.

    Die Anlage ist beim Netzbetreiber Lechwerke Verteilnetz gemeldet, aber nicht im Marktstammdatenregister? Der Netzbetreiber hat seine Anlagenbesitzer bereits über die Meldepflicht informiert und Anlagendaten bereitgestellt. Die Anmeldung beim Marktstammdatenregister muss jeder Betreiber aber aus Datenschutzgründen selbst machen.

    Welche Besitzer von Solaranlagen die Registrierungspflicht betrifft

    Selbst Anlagen, die keine Vergütung nach EEG oder KWKG (mehr) erhalten, sind ins Marktstammdatenregister einzutragen.

    Auch Nutzungsänderungen des selbst erzeugten Stroms sind registrierungspflichtig. So hat zum Beispiel ein Solaranlagenbesitzer die Umstellung von einer Volleinspeisung (der gesamte erzeugte Strom vom Dach wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist) zum Eigenverbrauch (der Strom wird (teilweise) im eigenen Haushalt genutzt) zu melden. (AZ)

    Die Bundesnetzagentur beantwortet unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Startseite/Kontakt die häufigsten Fragen. Das Servicetelefon ist unter 0228/14-3333 geschaltet.

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