Man muss sich ein wenig durch das Informationsangebot zu Corona klicken, doch dann findet man sie: Erstmals hat das Landratsamt Augsburg am Freitag eine Auswertung der Infektionszahlen auf Gemeinde-Ebene vorgelegt. "Positiv getestete Covid-19-Fälle nach Gemeinden" lautet der Titel der Liste, auf die nicht zuletzt viele Bürgermeister gewartet haben.
Zu ihnen gehörte Stadtbergens Bürgermeister Paul Metz (CSU). Er hatte gemutmaßt, dass es bei den Infektionszahlen ein Gefälle gebe zwischen Orten in der Nähe von Augsburg und weiter entfernten Kommunen. Das aktuelle Ergebnis (siehe Grafik) gibt Metz im Grunde Recht, dürfte ihn aber dennoch nicht freuen: Danach hat Stadtbergen aktuell mehr Infizierte als das deutlich größere Neusäß. Im Vergleich zum ähnlich großen Schwabmünchen ist die Zahl der Infizierten in Stadtbergen in etwa doppelt so hoch.
Verschwindend gering ist sie dagegen in kleinen ländlichen Gemeinden wie Ehingen, Scherstetten oder Heretsried. Das aber kann sich schnell ändern. Wiederholt hat das Landratsamt Augsburg deshalb darauf hingewiesen, dass die Infektionszahlen in den einzelnen Orten keine Rückschlüsse auf das Risiko zuließen, sich mit Corona anzustecken. Für von Staat und Behörden verhängte Einschränkungen wie die Maskenpflicht auch an Grundschulen ist ohnehin eine landkreisweit errechnete Sieben-Tages-Inzidenz ausschlaggebend.
Die Aussagekraft dieses landkreisweiten Wertes zieht unter anderem der Bobinger Bürgermeister Klaus Förster wegen der Größe des Landkreises in Zweifel. Auch Förster hatte schon lange Werte für die jede der 46 Kommunen gefordert.
Landrat Martin Sailer (CSU) hatte sich lange dagegen gesträubt: Die geringe Aussagekraft stehe in keinem Verhältnis zum Aufwand, so sein Argument. Noch Anfang der Woche hatte es auf Anfrage unserer Redaktion geheißen, dass die Werte noch zwei Wochen auf sich warten lassen würden, weil man erst die richtige Software brauche.
Jetzt scheint es doch schneller gegangen zu sein. Andere Landkreise wie der Kreis Heidenheim in Baden-Württemberg oder der Kreis-Donau-Ries präsentieren die entsprechenden Werte schon länger.
Gerichtsurteil: Landratsamt muss Auskunft geben
Mitte August hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Landratsamt aus dem Fränkischen dazu verdonnert, die Corona-Zahlen auf Gemeindeebene herauszurücken. Diese Angaben hatte ein Journalist unter Berufung auf das Presserecht gefordert und in zwei Instanzen recht bekommen. In ihrer Begründung stellten die Richter auch klar, dass es einem Landratsamt als auskunftspflichtiger Behörde nicht zusteht, das Informationsinteresse der Presse zu bewerten. Diese entscheide selbst, welche Informationen sie benötige. Eine auskunftspflichtige Behörde dürfe Auskünfte nur verweigern, wenn aufgrund anderer Vorschriften eine Verschwiegenheitspflicht besteht.
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