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Landkreis Augsburg: Diese Corona-Regeln gelten im Landkreis Augsburg

Landkreis Augsburg

Diese Corona-Regeln gelten im Landkreis Augsburg

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    Mit Impfungen versucht man, die Zahl der neuen Infektionen mit dem Coronavirus niedriger zu halten.
    Mit Impfungen versucht man, die Zahl der neuen Infektionen mit dem Coronavirus niedriger zu halten. Foto: Marcus Merk

    Die Corona-Inzidenz im Landkreis Augsburg liegt laut Robert-Kocht-Institut (RKI) am Sonntag bei 197,7. Es sind von Samstag auf Sonntag 64 neue Infektionen dazugekommen. Todesfälle waren nicht zu beklagen. Da der Inzidenzwert im Landkreis seit Tagen über 100 liegt, gelten folgende Regelungen:

    Ausgangssperre Die Ausgangssperre gilt von 22 bis 5 Uhr. In Bayern gibt es die in der Bundesnotbremse erlaubte Verlängerung für Spaziergänge oder Joggen bis Mitternacht nicht.

    Kontakte Die Kontaktbeschränkung auf einen Hausstand und eine weitere Person (Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen).

    Handel In Geschäften mit Kundenverkehr ist nur noch „Click&Collect“ erlaubt (Ausnahme täglicher Bedarf).

    Sport Individualsport ist erlaubt, Mannschaftssport verboten. Kontaktfreier Sport im Freien ist für Kinder bis 14 Jahre mit einer maximalen Teilnehmerzahl von fünf Leuten möglich.

    Musik Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt.

    Kitas Kindertageseinrichtungen sind geschlossen. Es gelten die Regelungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Notbetreuung.

    Schulen Die bisherige amtliche Bekanntmachung, die freitags für die folgende Schulwoche veröffentlicht wurde, entfällt. Da der Landkreis über 100 liegt, ändert sich nichts an den derzeitigen Vorgaben. In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschule sowie in sonstigen Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt, soweit der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. (kar)

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