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Landkreis Augsburg: Die Corona-Inzidenz im Kreis Augsburg steigt langsam weiter

Landkreis Augsburg

Die Corona-Inzidenz im Kreis Augsburg steigt langsam weiter

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    Nur ein minimaler Anstieg bei der Corona-Inzidenz im Landkreis Augsburg, aber die Tendenz bleibt steigend.
    Nur ein minimaler Anstieg bei der Corona-Inzidenz im Landkreis Augsburg, aber die Tendenz bleibt steigend. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Der Inzidenzwert liegt im Landkreis Augsburg am Montag, dem Tag des nächsten Bund-Länder-Treffens, laut Robert Koch-Institut bei 84. Am Sonntag hatte er bei 83,6 gelegen. Der Anstieg ist minimal, aber es bleibt ein Anstieg. Insgesamt haben sich im Landkreis 8204 Menschen mit dem Virus angesteckt. 14 kamen von Sonntag auf Montag neu dazu. Seit einigen Tagen gibt es hier keine neuen Todesfälle, die Gesamtzahl bleibt bei 178.

    Diese Corona-Regeln gelten im Landkreis Augsburg im Einzelhandel

    Geöffnet sein dürfen unter anderem der Lebensmittelhandel, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tier- und Futtermittelläden sowie der Großhandel. Der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, ist untersagt.

    So funktioniert der Einkauf in anderen Geschäften

    Zudem dürfen aufgrund der aktuellen Inzidenz Ladengeschäfte für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum öffnen. Hierbei ist zu beachten, dass für jeden gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden 40 m2 Verkaufsfläche einzukalkulieren sind. Zudem ist der Betreiber des Geschäfts verpflichtet, die Kontaktdaten seiner Kunden zu erfassen.

    Corona-Regeln für die Gastronomie: Kunden brauchen FFP2-Maske

    Kunden sind bei der Abholung von Speisen dazu verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Für das Personal mit Kundenkontakt ist ein MNS ausreichend.

    Friseure und Nagelstudios dürfen geöffnet haben

    Körpernahe Dienstleistungen sind mit Ausnahme der Dienstleistung von Friseuren sowie hygienischen und pflegerischen Dienstleistungen (nicht medizinische Fuß-, Hand-, Nagel-, Gesichtspflege) untersagt. Für nicht körpernahe Dienstleistungen gelten in geschlossenen Räumlichkeiten die Regelungen für den Einzelhandel und unter freiem Himmel die geltenden Kontaktbeschränkungen.

    Corona-Regeln: So viele Menschen dürfen sich treffen

    Private Zusammenkünfte sind wieder zwischen dem eigenen Haushalt und einem weiteren Haushalt möglich, dabei darf die maximale Anzahl von fünf Personen nicht überschritten werden. Wichtig: Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

    Diese Corona-Regeln gelten für den Sport im Kreis Augsburg

    Die Trainingseinheiten seien selbstverständlich als Angebot zu sehen. Besorgte Eltern könnten mit dem Trainingsstart noch abwarten. Entscheidend für den weiteren Trainingsbetrieb sind die jeweils vor Ort.

    • Inzidenz über 100: In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) erlaubt, die Ausübung von Mannschaftssport bleibt untersagt.
    • Inzidenz 50 bis 100: Hier ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (maximal fünf Personen, Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
    • Inzidenz unter 50: Es ist nur kontaktfreier Sport in Gruppen bis zu zehn Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

    Die Corona-Regeln für Schulen, Kitas, Erwachsenenbildung

    Seit Montag, 15. März, ist in Schulen wieder Präsenzunterricht möglich, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ist dies nicht möglich, findet Wechselunterricht statt. Kitas können weiter geöffnet bleiben, solange die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb). Angebote der Erwachsenenbildung sind ebenfalls in Präsenzform erlaubt, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Beteiligten gewährleistet werden kann.

    Da in keiner Schule bei Vollbesetzung der Klassenzimmer der Mindestabstand eingehalten werden kann, erfolgt Wechselunterricht mit je der Hälfte der Klasse- entweder im täglichen oder im wöchentlichen Wechsel. Maßgeblich sind die Regeln, die im Schulort, also zum Beispiel in der Stadt Augsburg, gelten.

    Ist die Inzidenz im Landkreis Augsburg am kommenden Freitag, 26. März, erneut über 100 gestiegen, geht es - außer für die Abschlussklassen - wieder zurück in den Distanzunterricht.

    14 Tage Quarantäne nach der Einreise

    Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten müssen sich künftig 14 Tage in Quarantäne begeben, wobei keine Freitestung nach fünf Tagen möglich ist.

    Die vollständige 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die Einreisequarantäneverordnung sowie alle Informationen, die den Landkreis Augsburg in Zusammenhang mit Covid-19 betreffen, finden Interessierte auf der Internetseite des Landkreises Augsburg unter www.landkreis-augsburg.de/corona und den entsprechenden Unterseiten.

    In den Nachbarlandkreisen reichen die Inzidenzwerte von 39 bis 112

    In vielen Nachbarlandkreisen steigt die Inzidenz ebenfalls kontinuierlich weiter: In Aichach-Friedberg liegt sie inzwischen bei 83,2, in Günzburg bei 93,7, in Landsberg am Lech bei 44,9.

    Donau-Ries konnte den Wert auf 112,1 senken und in Dillingen liegt er nur bei 39,4. In keinem der Nachbarlandkreise gibt es neue Todesfälle. (mjk/AZ)

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