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Landkreis Augsburg: Das halten Hundehalter im Landkreis Augsburg von der Gassipflicht

Landkreis Augsburg

Das halten Hundehalter im Landkreis Augsburg von der Gassipflicht

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    Das Bundeslandwirtschaftsministerium will strengere Regeln für eine artgerechte Hundehaltung einführen. Sie sollen auch vorgeben, wie oft der Hund vor die Tür kommt.
    Das Bundeslandwirtschaftsministerium will strengere Regeln für eine artgerechte Hundehaltung einführen. Sie sollen auch vorgeben, wie oft der Hund vor die Tür kommt. Foto: Nicolas Armer, dpa (Symbol)

    Im schattigen Schutz der Bäume führen Renate Wölfel und ihr Mann am Lech in Gersthofen Hündin Lucy aus. Die täglichen Spaziergänge gehören für das Ehepaar dazu. „Ich habe ein schlechtes Gewissen, wenn ich mal einen Tag nicht mit ihr rausgehe“, so

    Genau hier setzt die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, mit einer geplanten Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung an. Darin fordert sie unter anderem „eine artgerechte Haltung von Hunden, dass sie genug Bewegung bekommen und nicht zu lang allein gelassen werden“. Konkret geht es um zwei Ausgänge pro Tag mit einer Gesamtdauer von einer Stunde. Dazu ist ihr die Kettenhaltung von Hunden ein Dorn im Auge. Doch: Wie soll das kontrolliert werden?

    Für manche Tiere kann eine Stunde auch zu viel sein

    Diese Problematik hat auch Marietta Villiger-Warschun erkannt. Sie betreibt eine Hundeschule in Graben und meint: „Der Vorstoß ist ganz nett, aber das wird das Gassigehverhalten der Leute nicht verändern.“ Zudem gebe es bereits jetzt strikte Vorgaben, die nicht eingehalten würden. Ein weiterer Faktor sei das Alter der Hunde. Denn manche Tiere würden es körperlich gar nicht schaffen, eine Stunde pro Tag rauszugehen. „Man muss die Regeln auf den jeweiligen Hundetyp herunterbrechen. Was für den einen zuviel ist, kann für einen anderen Hund zu wenig sein.“, so Villiger-Warschun. Wichtig sei auch, „dass Hunde nicht den ganzen Tag allein gelassen werden.“ Das sei „tierschutzrelevant.“

    Auch im westlichen Landkreis können Hundebesitzer ihre Tiere erziehen lassen. In Zusmarshausen betreibt Michaela Köppel das Hundezentrum Mc Wolfi. Sie befürwortet die Vorgaben, sieht das Konzept aber differenziert.

    Wichtig ist der Kontakt mit dem Hund

    „Auf die tägliche Stunde Auslauf kann man im Einzelfall verzichten, aber nicht auf den Kontakt mit dem Hund.“ Schließlich bräuchten die Tiere Beschäftigung. Eine Stunde täglich könne aber auch zu wenig sein. „Dann entwickelt der Hund Unarten“, weiß die Hegnenbacherin, die außerdem noch ein Minischwein besitzt. Sie behandle ihren Schäferhund und Border Collie nach dem Motto: „Der Hund ist ein Freund.“ Köppel wünscht sich, dass sich alle Halter das bewusst machen würden.

    Mit Risiken für Hunde kennt sich Dr. Manfred Erben von der Tierklinik Gessertshausen aus. „Bekommen die Tiere nicht ausreichend Zuwendung durch Gassigehen oder Spielen, können sie psychotische Verhaltensmuster entwickeln.“

    Vorgaben sind nicht kontrollierbar

    Eine Stunde mit dem Hund rauszugehen sei für ihn das Minimum. Die Vorgaben halte er für nicht kontrollierbar. Zukünftigen Hundebesitzern gibt er einen Rat mit auf den Weg. „Ich erlebe es oft, dass Leute mit den finanziellen Aufwendungen für einen Hund nicht zurechtkommen. Sie sollten sich die anfallenden Kosten vor Augen halten und wenn nötig ein Hundekonto einrichten oder eine Versicherung abschließen.“

    Für einen besseren Umgang mit den Tieren setzt sich Hans Fürst ein. Der Neusässer ist Vorsitzender der Jägervereinigung Augsburg. Er fordert eine höhere Präsenz des Tierwohles in der Öffentlichkeit. Die Gesetzesnovelle halte er für ein „Armutszeugnis“, sieht aber auch Positives. „Vielleicht ist die Diskussion über den Hundeschutz gut, da wohl aktuell etwas falsch läuft.“

    Selbst wenn die Halter mit ihren Hunden nach draußen gingen, würden aber dennoch einige Menschen Fehler begehen. Fürst: „Ein Tierhalter muss Vernunft zeigen. Es kann nicht sein, dass Hunde in den Lebensraum von anderen Tieren eindringen.“ Dabei spielt er auf leinenlose Hunde an, die an Gewässern schnüffeln oder andere Tiere angreifen. Das müssten die Besitzer verhindern.

    Menschen dürfen Hunde nicht als Sache betrachten

    Hundebesitzerin Renate Wölfel sieht ein weiteres Problem, sollten die neuen Regeln eingeführt werden: Denunziantentum. „Es kann passieren, dass Nachbarn Hundebesitzer melden, die ihrer Meinung nach nicht oft genug Gassi gehen.“ Sie und ihr Mann würden sich aber ausreichend mit dem Tier beschäftigen. „Wir brauchen kein Gesetz“, stellt Wölfel klar. Wichtig sei es in jedem Fall, dass Menschen Hunde nicht als Sache betrachten oder schlagen würden.

    Könnten durch die Änderungen auch Benachteiligungen für Halter entstehen? Georg Stegmüller vom Verein für Deutsche Schäferhunde Gersthofen hat eine potenzielle Angriffsfläche ausgemacht. „Sollte das Gesetz kommen, dann kommen wir Sporthundebesitzer in den Fokus, weil wir am leichtesten zu kontrollieren sind.“

    Hundebesitzer müssen ihr Verhalten ändern

    Die Verordnung sei für ihn darüber hinaus nicht umsetzbar. Stegmüller hat aber Schwierigkeiten erkannt. „Wohnungshunde sind ein Problem. Die werden einmal täglich kurz herausgelassen und sind sonst nur zu Hause.“ Diese Tiere würden dann für Fäkalien auf den Straßen sorgen, die nicht aufgeräumt werden.

    Letztendlich bringe die Verordnung aber nichts, wenn die Hundebesitzer ihr Verhalten nicht ändern, behauptet Michaela Köppel. Die Hundetrainerin stellt klar: „Man muss die Materie beherrschen, wenn man sich einen Hund anschafft.“

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