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Landkreis Augsburg: Darf Fallobst in die Biotonne? Das sind die Regeln im Landkreis Augsburg

Landkreis Augsburg

Darf Fallobst in die Biotonne? Das sind die Regeln im Landkreis Augsburg

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    Grundsätzlich darf man Fallobst in der Biotonne entsorgen. Doch es gibt Einiges zu beachten.
    Grundsätzlich darf man Fallobst in der Biotonne entsorgen. Doch es gibt Einiges zu beachten. Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Symbolfoto)

    Sowohl Laub als auch Fallobst dürfen zwar in die braune Biotonne, doch es gibt Einiges zu beachten, teilt das Landratsamt mit. Das Laub sollte nicht zu feucht sein. Damit es am Tonnenboden nicht festklebt, kann eine Lage zerknülltes Zeitungspapier unten in die Tonne gelegt werden. Bioabfälle dürfen nicht hineingepresst werden.

    Zulässiges Gesamtgewicht der Biotonne darf nicht überschritten werden

    Es besteht das Risiko, dass die Tonne dann nicht geleert werden kann. Beim Befüllen ist darauf zu achten, dass das zulässige Gewicht nicht überschritten wird. Das Maximum ist auf dem Tonnenrand eingeprägt. Größere Mengen an Fallobst und Laub nehmen private Entsorgungsfirmen und die Abfallverwertungsanlage in Augsburg an. (AZ)

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