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Landkreis-Augsburg: Corona-Zahlen erreichen Höchstwert: Was ändert sich nun im Kreis Augsburg?

Landkreis-Augsburg

Corona-Zahlen erreichen Höchstwert: Was ändert sich nun im Kreis Augsburg?

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    Die verschärfte Maskenpflicht in Risikogebieten wird von einer großen Mehrheit unterstützt.
    Die verschärfte Maskenpflicht in Risikogebieten wird von einer großen Mehrheit unterstützt. Foto: Arne Dedert/dpa

    Seit Montag befindet sich der Landkreis Augsburg mit einem Wert von 52,5 über dem für ganz Bayern definierten Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner im Verlauf der vergangenen sieben Tage. Die Liste der Landkreise und kreisfreien Städte, die aktuell einen der kritischen Werte überschreiten, wird täglich auf der Seite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zentral veröffentlicht. Für den Landkreis Augsburg gelten - wie für immer mehr andere Landkreise und Kommune - somit strengere Vorschriften.

    Diese Corona-Regeln gelten ab Dienstag im Landkreis Augsburg

    Nach dem Überschreiten des Corona-Schwellenwerts gelten ab Dienstag, 20. Oktober, zusätzliche Regeln:

    Private Feiern und Treffen werden auf maximal fünf Personen oder zwei Hausstände begrenzt. Zudem greift eine allgemeine Sperrstunde in Gastronomiebetrieben sowie ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22 Uhr. Weiterhin gilt: Öffentliche Veranstaltungen dürfen Teilnehmerzahlen von 100 Personen in geschlossenen Räumen und 200 Personen unter freiem Himmel nicht überschreiten. In öffentlichen Gebäuden und bei Veranstaltungen gilt die Maskenpflicht zudem an allen Schulen während des Unterrichts für alle Jahrgangsstufen.

    Der tägliche Zulauf an neuen Indexfällen sorgt weiterhin für ein enormes Arbeitsaufkommen bei den Gesundheitsbehörden. „Die Kontaktpersonenermittlung im Zuge neuer Fälle ist eine zeitintensive Aufgabe, der sich derzeit viele zusätzliche Kräfte im Landratsamt widmen. Dennoch ist es wegen der hohen Zahl täglich neuer Fälle nicht auszuschließen, dass positiv getestete Bürgerinnen und Bürger nicht unmittelbar nach Bekanntwerden der Infektion durch das Gesundheitsamt kontaktiert werden können“, erklärt Landrat Martin Sailer.

    Landrat Sailer appelliert an Eigenverantwortung

    Das Landratsamt appelliert daher an alle Personen, die einen positiven Corona-Befund erhalten, sich eigenständig und bereits vor der Anordnung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne zu begeben. Freunde, Bekannte und Kollegen, zu denen in den Vortagen des Befunds längerer, direkter Kontakt bestand, sollten zeitnah über das Testergebnis informiert werden und auf die Notwendigkeit sofortiger Selbstisolation hingewiesen werden. „Das Gesundheitsamt wird jede Kontaktpersonenermittlung so schnell wie möglich einleiten und alle Betroffenen telefonisch informieren. Um die Ausbreitung so frühzeitig wie möglich einzudämmen, sollte jeder Betroffene Verantwortung für sich und andere übernehmen und bei der Bekämpfung der Pandemie helfen“, so der Landrat.

    Hier gibt es kostenlose Corona-Tests

    Für kostenlose Corona-Tests steht nach wie vor das Testzentrum des Landkreises im Gersthofer Ortsteil Hirblingen zur Verfügung. Die durchschnittliche Rückmeldefrist der Testergebnisse beläuft sich nach Angaben des Landratsamtes aktuell auf rund zwei Tage. Auch in vielen Arztpraxen besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Test per Rachenabstrich vornehmen zu lassen. Insbesondere Personen, die aufgrund bestehender Symptome getestet werden möchten, wird dringend geraten, den Abstrich in einer Arztpraxis statt im Testzentrum machen zu lassen. (AZ)

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