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Landkreis Augsburg: Corona: Trauerfeier ist nur noch im engsten Kreis erlaubt

Landkreis Augsburg

Corona: Trauerfeier ist nur noch im engsten Kreis erlaubt

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    Das Coronavirus und dessen Eindämmung hat Auswirkungen auf Bestattungen.
    Das Coronavirus und dessen Eindämmung hat Auswirkungen auf Bestattungen.

    Um Ansteckungen mit dem Corona-Virus zu vermeiden, hat der Landkreis Augsburg strenge Vorschriften für den Ablauf von Beerdigungen erlassen. Es drohen Strafen, wer sich nicht an die Regeln dieser Allgemeinverfügung hält, die ab Mittwoch, 25. März, in Kraft tritt.

    Das Landratsamt Augsburg stützt sich bei den Vorgaben auf das Infektionsschutzgesetz. Was bedeutet dies im Einzelnen? Bestattungen von Urnen sind terminlich zu verschieben. Andere Bestattungen sind nur ausnahmsweise unter folgenden Auflagen genehmigt: Die Trauergesellschaft darf nur den engsten Kreis der Familie umfassen. Die Teilnehmerzahl darf maximal 15 Personen betragen (ohne Bestattungsdienstmitarbeiter und ggf. Pfarrer/Pastor). Rosenkranzgebete sind nicht zulässig.

    Termin darf nicht bekannt gemacht werden

    Der Bestattungstermin darf laut der Verfügung nicht in der Presse oder in sonstiger Weise bekanntgemacht werden. Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig. Die Trauernden müssen einen Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander einhalten. Trauerfeiern in geschlossenen Räumen sind nur zulässig, wenn dieser Abstand zwischen den Personen gewährleistet werden kann. Die Türen (insbesondere zu Friedhof, Leichenhaus, Trauerhalle) müssen für die Zeit der Bestattung geöffnet bleiben. Mikrofone dürfen nur von einer Person genutzt werden und müssen im Anschluss desinfiziert werden. Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind nicht zulässig, genauso wie die Aufbahrung im offenen Sarg. Außerdem ist eine ausreichende Anzahl an geeigneten Handdesinfektionsspendern bereitzuhalten.

    Die angeordneten Schutzmaßnahmen dienen insbesondere dem Zweck, eine Ausbreitung von COVID-19 zeitlich und räumlich zu verlangsamen und in der gegenwärtigen Lage insbesondere von der noch anhaltenden Influenzawelle zu entkoppeln, heißt es in der Begründung des Landkreises. (AL)

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