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Landkreis Augsburg: Corona-Pandemie: Ab Montag gibt's diese Lockerungen im Augsburger Land

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Corona-Pandemie: Ab Montag gibt's diese Lockerungen im Augsburger Land

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    Zutritt zum Einzelhandel ist ab Montag im Augsburger Land auch ohne negativen Corona-Test wieder möglich.
    Zutritt zum Einzelhandel ist ab Montag im Augsburger Land auch ohne negativen Corona-Test wieder möglich. Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

    Die Infektionsrate sinkt weiterhin: Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Augsburg am Samstag mit dem Wert von 35,9 den fünften Tag in Folge stabil unter dem Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in einer Woche lag, treten ab Montag, 31. Mai 2021, im Einvernehmen mit der Regierung weitere Lockerungen im Landkreis in Kraft. Einige Regeln müssen allerdings weiter beachtet werden.

    Inzidenz unter 50 im Landkreis Augsburg: Lockerungen ab Montag

    "Vor Kurzem haben wir erst den Inzidenzwert von 100 geknackt und jetzt sind wir bereits fünf Tage unter dem nächsten Schwellenwert von 50. Es freut mich sehr, dass wir dank des vorbildlichen Verhaltens unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger nun in so kurzer Zeit einen drastischen Rückgang der Infektionszahlen verzeichnen können und weitere Öffnungsschritte für das Landkreisgebiet möglich sind", so Landrat Martin Sailer.

    Sollte der Inzidenzwert für den Landkreis Augsburg an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über der Schwelle von 50 liegen, so treten die nachstehenden Regelungen allerdings wieder außer Kraft.

    Diese Lockerungen gelten ab Montag im Landkreis Augsburg

    Das sind die wichtigsten Lockerungen: Die bisher vorgeschriebene Testpflicht entfällt ab Montag für den Besuch der Außengastronomie sowie bei Kulturangeboten wie Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos sowie kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel. Ohne Test dürfen auch Sportangebote und Fitnessstudios oder Freibäder sowie Sportveranstaltungen unter freiem Himmel besucht werden.

    Allerdings muss darauf geachtet werden, dass sich im Innenbereich von Sportstätten und Fitnessstudios nur so viele Menschen gleichzeitig aufhalten, dass jederzeit der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. "Es dürfte sich hierbei empfehlen, dass bezogen auf die Fläche des Raums, in dem der Sport ausgeübt wird, je eine Person pro circa 20 Quadratmeter zugelassen wird", heißt es in einem Amtsblatt des Landratsamts Augsburg. Bei Fitnessstudios müssen die Termine vorher gebucht werden. Erlaubt ist auch Kontaktsport und kontaktfreier Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen.

    Keine Testpflicht besteht nun auch für den touristischen Bahn- und Reisebusverkehr sowie Stadt- und Gästeführungen. Die Testpflicht im Bereich der Hotellerie sowie für Schülerinnen und Schüler als Vorgabe für die Teilnahme am Präsenzunterricht und Betreuungsangeboten bleibt allerdings weiterhin bestehen.

    Für Ladengeschäfte im Landkreis Augsburg gilt eine Maximalkundenzahl

    Im Einzelhandel dürfen Ladengeschäfte mit Kundenverkehr wieder regulär unter der Vorgabe öffnen, die derzeit für Geschäfte des täglichen Bedarfs gelten. Das sind die Begrenzung auf eine Maximalkundenzahl und die Einhaltung des Mindestabstands zwischen Kunden, FFP2-Maskenpflicht und die Vorlage eines Schutz- und Hygienekonzepts. Die bisher notwendige vorherige Terminvereinbarung entfällt.

    In Klassen der Grundschulen findet Präsenzunterricht statt. In allen übrigen Schularten und Klassenstufen findet Präsenzunterricht statt, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls findet dort Wechselunterricht statt. Einrichtungen der Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige dürfen wieder öffnen.

    Für Hotel-Übernachtungen müssen Tests nachgewiesen werden

    In Kulturstätten wie Museen, Ausstellungen oder Gedenkstätten entfällt die bisherige erforderliche vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung. Freibäder können mit einem vorher vereinbarten Termin besucht werden. Theater, Konzert- und Opernhäuser dürfen öffnen. In Kinos sind weiterhin die 1,5 Meter Abstand einzuhalten. Dafür muss gegebenenfalls auch die Zahl der Besucher begrenzt werden. Die Höchstzahl der Besucher für kulturelle Freiluft- und Sportveranstaltungen mit festen Sitzplätzen beträgt 250.

    Hotels, Beherbergungsbetriebe, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen wieder Gäste - auch Touristen - aufnehmen. Allerdings müssen die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie alle weitern 48 Stunden einen Testnachweis bringen. Als Testnachweis gilt ein vor höchsten 24 Stunden vorgenommener negativer POC-Antigentest oder PCR-Test auf das Coronavirus. Selbsttests müssen unter Aufsicht durchgeführt werden.

    Aufgrund verschiedener Rückfragen weist das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege darauf hin, dass sich aus dem Rahmenkonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater weiterhin eine Testnachweispflicht ergibt.

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