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Landkreis Augsburg: Corona-Inzidenz im Landkreis Augsburg weiter weit über 600

Landkreis Augsburg

Corona-Inzidenz im Landkreis Augsburg weiter weit über 600

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    Was auf dieser Tafel steht gilt aktuell fast überall im Landkreis Augsburg: 2G. Vielerorts ist mittlerweile sogar 2G-Plus die Regel. Kann das die coronabedingte Überlastung der Intensivmedizinerinnen und -mediziner stoppen?
    Was auf dieser Tafel steht gilt aktuell fast überall im Landkreis Augsburg: 2G. Vielerorts ist mittlerweile sogar 2G-Plus die Regel. Kann das die coronabedingte Überlastung der Intensivmedizinerinnen und -mediziner stoppen? Foto: Marcus Merk (Symbolfoto)

    Der rasante Anstieg zwischen Mitte Oktober und Mitte November scheint gebremst. Seit sechs Tagen liegt die Corona-Inzidenz im Landkreis Augsburg im Bereich um die 650. Am Sonntag meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) einen Wert von 654,6. Am Samstag gab es im Landkreis Augsburg drei neue Todesfälle in Zusammenhang mit dem Virus.

    Bundesweit erreicht die Inzidenz ein neues Rekordhoch: 447.

    1047 Menschen liegen laut Intensivregister aktuell in Bayern mit Corona auf der Intensivstation. Die Zahl steigt seit Monaten von Woche zu Woche an. Aus den Wertachkliniken in Bobingen musste am Freitag ein Corona-Patient nach Bielefeld geflogen werden. Die Intensivstation war voll.

    Diese Corona-Regeln gelten jetzt im Landkreis Augsburg

    Seit Mittwoch gibt es in Bayern noch mal strengere Regeln.

    In der Gastronomie gibt es eine Sperrzeit zwischen 22 und 5 Uhr. Discos, Bordelle und Bars werden grundsätzlich geschlossen. Weihnachtsmärkte und Volksfeste sind abgesagt. Im Handel gilt eine Begrenzung auf einen Kunden oder eine Kundin je zehn Quadratmeter Ladenfläche. (mjk)

    • Ungeimpfte dürfen sich nur noch zu fünft mit Menschen aus höchstens zwei Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter zwölf Jahren zählen nicht mit.
    • 2G gilt nun etwa auch bei körpernahen Dienstleistungen inklusive Friseuren, Hochschulen, außerschulischen Bildungseinrichtungen wie Musikschulen und Fahrschulen, Bibliotheken und Archiven. Hier kommen nur noch Geimpfte und Genesene rein.
    • 2G plus gilt jetzt bei Kultur- und Sportveranstaltungen, Messen und Tagungen sowie bei Freizeiteinrichtungen, etwa Zoos, botanische Gärten oder Bäder. Hier brauchen auch Geimpfte und Genesene einen tagesaktuellen negativen Schnelltest.
    • In der Gastronomie gibt es eine Sperrzeit zwischen 22 und 5 Uhr. Discos, Bordelle und Bars werden grundsätzlich geschlossen. Weihnachtsmärkte und Volksfeste sind abgesagt. Im Handel gilt eine Begrenzung auf einen Kunden oder eine Kundin je zehn Quadratmeter Ladenfläche. (mjk)
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