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Landkreis Augsburg
24.06.2021

Corona-Inzidenz im Landkreis Augsburg sinkt wieder

Es geht auf und ab mit der Inzidenz im Landkreis Augsburg. Aber immer auf einem niedrigem Level.
Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

Das Auf und Ab bei der Corona-Inzidenz im Landkreis Augsburg geht weiter: Am Donnerstag sinkt sie wieder.

Auf einen Tag mit sinkender Corona-Inzidenz folgt ein Tag mit steigender Inzidenz und umgekehrt. So geht es im Augsburger Land seit fast einer Woche. Auch am Donnerstag setzt sich dieser Trend fort: Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet einen Wert von 8,7. Am Mittwoch hatte er noch bei 9,9 gelegen. Bundesweit liegt die Inzidenz mit 6,6 noch niedriger.

Der Grund für die sinkende Inzidenz im Augsburger Land: Laut RKI gibt es nur einen neuen Fall im ganzen Landkreis. Tags zuvor waren es zehn.

So kommt der Landkreis Augsburg beim Impfen gegen Corona voran

Mittlerweile verteilen Ärzte und Impfzentren im Augsburger Land wieder etwas mehr Erstimpfungen als in den vergangenen Wochen, als diese fast stagnierten. Der Gesamtanteil der Erstgeimpften liegt bei etwas über 40 Prozent aller Landkreisbewohner. Fast jeder Dritte ist im Augsburger Land laut Landratsamt schon vollständig immunisiert.

Das sind die aktuellen Corona-Regeln im Landkreis Augsburg

Die konstant niedrige Inzidenz sorgt für entspanntere Regeln im Augsburger Land. Aktuell gilt:

  • Kontakte Zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis 14 Jahre sowie vollständig Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Allerdings nur bei privaten Treffen und Veranstaltungen, bei öffentlichen Veranstaltungen werden sie mit eingerechnet.
  • Veranstaltungen Geburtstags-, Hochzeits-, Trauerfeiern oder Vereinssitzungen mit einem begrenzten und vorher geladenen Personenkreis sind wieder möglich. Im Außenbereich dürfen 100 Personen zusammenkommen, im Innenbereich 50. Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen bleiben verboten.
  • Schulen und Kitas Uneingeschränkter Präsenzunterricht an allen Schulen und in allen Klassenstufen. Die Maskenpflicht beim Sport entfällt, die Testpflicht bleibt bestehen. Kitas und organisierte Spielgruppen dürfen zum Normalbetrieb zurückkehren.
  • Handel Geschäfte mit Kundenverkehr sind mit Hygienekonzept allgemein geöffnet. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
  • Gastronomie Die Innengastronomie darf wieder von 5 Uhr bis Mitternacht öffnen. Die aktuelle Kontaktbeschränkung gilt auch für die Zusammenkunft am Tisch. Es gibt keine Testpflicht, aber die Maskenpflicht sowie die Kontaktdatenerhebung bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften dürfen nur im Außenbereich öffnen.
  • Kultur Veranstaltungen unter freiem Himmel sind für bis zu 500 Personen bei fester Bestuhlung und Kontaktdatenerhebung möglich. Kongresse oder Tagungen können unter denselben Voraussetzungen wieder stattfinden. Instrumental- und Gesangsunterricht darf in Präsenzform in Gruppen stattfinden, wenn in Sing- bzw. Blasrichtung ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird.
  • Sport Es darf Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung stattfinden. Für die Zuschauerzahl gelten dieselben Regeln wie bei kulturellen Veranstaltungen.

In der Stadt Augsburg liegt die Inzidenz bei 12.

Lesen Sie dazu auch

Aichach-Friedberg: 5, Dillingen: 3, Donau-Ries: 8, Günzburg: 12, Landsberg: 3, Ostallgäu: 9, Unterallgäu: 4. (mjk)

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