Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet am Montag für den Landkreis Augsburg eine Corona-Inzidenz von 374,4. Damit bleibt der Wert im Vergleich zum Sonntag fast unverändert und das Augsburger Land Corona-Hotspot. Innerhalb von zwei Wochen hat die Inzidenz sich verdoppelt.
Bundesweit liegt der Wert bei 201.
Diese Regeln gelten im Corona-Hotspot Landkreis Augsburg
Das Augsburger Land ist Corona-Hotspot. Das bedeutet: 3G gilt auch am Arbeitsplatz. Zumindest in Firmen mit mehr als zehn Angestellten, wenn diese während der Arbeit Kontakt zu anderen Menschen haben. Bei Veranstaltungen, die bisher mit der 3G-Regel stattfinden, gilt 2G. Nur Geimpfte und Genesene dürfen teilnehmen. Auch in Clubs gilt 2G. Ausnahmen: In der Gastronomie, im Hotel und beim Friseur ist 3G plus die Regel. Kundinnen und Kunden können statt dem Nachweis für Impfung oder Genesung also auch einen PCR-Test vorzeigen. Ein Schnelltest reicht nicht. In Hochschulen und Ausbildungsstätten bleibt 3G die Regel. (mjk)