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Landkreis Augsburg: Corona-Einschränkungen treffen Trauernde im Kreis Augsburg besonders hart

Landkreis Augsburg

Corona-Einschränkungen treffen Trauernde im Kreis Augsburg besonders hart

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    Auch auf dem Stadtberger Friedhof gelten für Beerdigungen wegen Corona, besondere Regeln.
    Auch auf dem Stadtberger Friedhof gelten für Beerdigungen wegen Corona, besondere Regeln. Foto: Andreas Lode

    Der Abschied von einem geliebten Menschen ist nie einfach. Trost spendet dabei oft eine Trauerfeier. Für die Hinterbliebenen kann eine Beerdigung ein Abschluss sein. Doch das Coronavirus sorgt dafür, dass dieser Abschluss teils verschoben werden muss. Auf den Friedhöfen im Augsburger Land gibt es derzeit strenge Regeln. Die Trauernden leiden dadurch besonders stark. Teilweise dürfen Bestattungen nämlich überhaupt nicht stattfinden.

    Wie im Fall eines 88-Jährigen aus Mickhausen, der seine geliebte Frau verloren hat. Sie wollte in einer Urne beerdigt werden, erzählt Bestatterin Anita Ponzio. Doch das ist im Landkreis Augsburg derzeit nicht erlaubt. Für den Mann sei das ein „emotionales Desaster“, sagt Ponzio. In ihrem Bestattungsunternehmen in Gersthofen stapeln sich derzeit 15 Urnen mit der Asche von Verstorbenen. Wann sie beigesetzt werden können, ist unklar. Die strengen Regeln gelten bis auf Weiteres, erklärt das Landratsamt.

    Coronavirus: Urnenbestattungen müssen im Augsburger Land verschoben werden

    Demnach sind Urnenbestattungen im Augsburger Land aktuell bis auf Weiteres zu unterlassen und zu verschieben. Während Erdbestattungen dem Gesetz nach innerhalb einer bestimmten zeitlichen Frist nach dem Ableben eines Menschen stattfinden müssen, können Urnenbeisetzungen aufgeschoben werden. „Die Allgemeinverfügung dient dazu, einer denkbaren Weiterverbreitung des Coronavirus auch beim gesellschaftlichen Ereignis einer Beisetzung vorzubeugen“, erklärt das Landratsamt dazu auf Nachfrage. In anderen Landkreisen oder in der Stadt Augsburg ist das Bestatten in Urnen erlaubt.

    Erdbestattungen können auch im Augsburger Land stattfinden. Allerdings unter strengen Auflagen (siehe Infokasten). So dürfen zum Beispiel maximal 15 Menschen an einer Bestattung teilnehmen. Diese müssen sich auf einer Liste eintragen. Außerdem gilt auch auf dem Friedhof der Mindestabstand von 1,5 Metern. In den Arm fallen dürfen sich die Hinterbliebenen am Grab also nicht. Was macht das mit ihnen in einer ohnehin schwierigen Zeit?

    Bestatterin über Corona: „Es ist eine sehr drückende Situation“

    „Es ist eine sehr drückende Situation“, sagt Anita Ponzio. Denn Rituale seien für die Trauernden sehr wichtig. Auch den Toten noch einmal im offenen Sarg zu sehen, sei vielen Hinterbliebenen ein großes Anliegen, dass derzeit allerdings nicht möglich ist. Ponzio und ihre Mitarbeiter sind angehalten, die Regeln zu kontrollieren. Wer dagegen verstößt, muss mit Strafen rechnen. Bislang sei das aber noch nicht vorgekommen, erzählt die Bestatterin. Etwa 30 bis 40 Bestattungen organisiert das Bestattungsunternehmen im Monat. Mehr Arbeit habe sie durch das Coronavirus derzeit nicht. „Zum Glück“, sagt Ponzio.

    Weniger zu tun hat derzeit der evangelische Pfarrer Martin Kögel. Zu seiner Kirchengemeinde im Gebiet Schwabmünchen, Langerringen und Großaitingen gehören etwa 3400 Gläubige. In der Regel führt Kögel in etwa 40 Beerdigungen im Jahr durch, erzählt er. Zuletzt stand er vor rund einem Monat auf dem Friedhof. „Seither hatte ich keine Bestattung mehr“, sagt Kögel. Zwei Urnenbeisetzungen seien geplant, wegen der aktuellen Bestimmungen aber verschoben worden. Grundsätzlich sei das Verschieben einer Trauerfeier für die Hinterbliebenen schwierig, sagt der Geistliche. „Die Menschen brauchen einen Abschluss.“ Nachzuholen sei der in der Regel nicht. Das sieht auch Dekan Thomas Pfefferer so. Er stellt fest, dass die Hinterbliebenen, die ohnehin in einem emotionalen Ausnahmezustand sind, nun mit mehr Problemen zu kämpfen haben. Zum Beispiel die Frage: „Wer darf mit auf den Friedhof und wer nicht?“, sagt der Dekan.

    Besonders auf dem Land kämen oft viele Menschen aus dem Ort oder den Vereinen zu einer Trauerfeier. Außerdem gehöre in ländlichen Gebieten zu einer Beerdigung oft ein Gottesdienst oder ein Rosenkranz vor der Beisetzung. Doch all das ist aktuell verboten. Eine Belastung für die Gläubigen. Wie lange die Regeln noch gelten, ist derzeit ungewiss. Auch wann die sich stapelnden Urnen beigesetzt werden können, bleibt abzuwarten. Das Landratsamt erklärt dazu: „Je nach Entwicklung der Krisenlage wird die Kreisverwaltungsbehörde prüfen, ab wann Urnenbeisetzungen wieder abgehalten werden können.“

    Das sind die Friedhof Regeln in Zeiten von Corona

    Auf den Friedhöfen im Landkreis Augsburg gelten derzeit besonders strenge Regeln. Damit soll verhindert werden, dass sich das Coronavirus weiter ausbreitet. Das sind die wichtigsten Regeln für Bestattungen im Kreis:

    • Verschieben Wenn möglich, sollen Trauerfeiern verschoben werden. Bestattungen von Urnen sind nicht erlaubt.
    • Weniger Teilnehmer Maximal 15 Personen dürfen teilnehmen.
    • Keine Gottesdienste Das Durchführen von Gottesdiensten oder Rosenkränzen vor der Bestattung ist verboten.
    • Keine Bekanntgabe Der Termin der Bestattung darf nicht in der Zeitung veröffentlicht werden.
    • Keine Kranken Die Teilnahme von Menschen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegserkrankung an der Beerdigung ist untersagt.
    • Mindestabstand Der liegt auch auf dem Friedhof bei 1,5 Metern.
    • Nur draußen Trauerfeiern in geschlossenen Räumen sind verboten.
    • Erdwurf und Weihwassergabe am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind nicht zulässig.
    • Keine Aufbahrung Auch die Aufbahrung am offenen Sarg ist verboten.
    • Diese Regeln gelten bis auf Weiteres.

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