Gastwirtschaften im Augsburger Land ist es ab sofort wieder möglich, ihre Gäste bis 22 Uhr im Außenbereich ihrer Betriebe zu bewirten. Das teilte das Landratsamt am Freitagnachmittag mit. „Wir teilen die Rechtsauffassung des Augsburger Verwaltungsgerichts, dass die Bewirtung auf Außenterrassen und in Biergärten auch zwischen 20 und 22 Uhr kein größeres Übertragungsrisiko des Coronavirus birgt“, erklärt Landrat Martin Sailer. Bislang durften die Biergärten nur bis 20 Uhr öffnen.
Landkreis Augsburg