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Landkreis Augsburg: Biergärten dürfen auch im Kreis Augsburg ab sofort bis 22 Uhr öffnen

Landkreis Augsburg

Biergärten dürfen auch im Kreis Augsburg ab sofort bis 22 Uhr öffnen

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    Die Biergärten im Augsburger Land dürfen laut Landratsamt ab sofort bis 22 Uhr geöffnet haben. 
    Die Biergärten im Augsburger Land dürfen laut Landratsamt ab sofort bis 22 Uhr geöffnet haben.  Foto: Marcus Merk (Symbol)

    Gastwirtschaften im Augsburger Land ist es ab sofort wieder möglich, ihre Gäste bis 22 Uhr im Außenbereich ihrer Betriebe zu bewirten. Das teilte das Landratsamt am Freitagnachmittag mit. „Wir teilen die Rechtsauffassung des Augsburger Verwaltungsgerichts, dass die Bewirtung auf Außenterrassen und in Biergärten auch zwischen 20 und 22 Uhr kein größeres Übertragungsrisiko des Coronavirus birgt“, erklärt Landrat Martin Sailer. Bislang durften die Biergärten nur bis 20 Uhr öffnen.

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