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Landkreis Augsburg: 7-Tage-Inzidenz im Kreis Augsburg steigt über 200: Was sich jetzt ändert

Landkreis Augsburg

7-Tage-Inzidenz im Kreis Augsburg steigt über 200: Was sich jetzt ändert

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    Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Augsburg steigt auf einen Wert von 210,7. Das geht aus den Zahlen des Robert-Koch-Instituts hervor.
    Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Augsburg steigt auf einen Wert von 210,7. Das geht aus den Zahlen des Robert-Koch-Instituts hervor. Foto: Helmut Bissinger (Symbolbild)

    Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Augsburg steigt auf einen Wert von 210,7. Das geht aus den Zahlen des Robert-Koch-Instituts hervor. Demnach gibt 128 neue Indexfälle im Vergleich zum Vortag. Das hat zur Folge, dass bereits am Freitag, 4. Dezember, in allen 46 Landkreiskommunen wieder verschärfte Corona-Regeln gelten.

    Im Landkreis Augsburg gelten nun wieder verschärfte Corona-Regeln

    Was sich nun wieder ändert:

    Schulen An allen Schulen - mit Ausnahme der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie der Abschlussklassen – ist ab Montag, 7. Dezember 2020, ab der Jahrgansstufe 8, ein durchgehender Mindestabstand von 1,5 Metern verpflichtend. Der kann beispielsweise durch eine veränderte Sitzordnung oder aber ab der Jahrgangsstufe acht auch durch Wechselunterricht sichergestellt werden. Die Schulleitungen werden die Eltern über die entsprechende Vorgehensweise ihrer Schule informieren.

    • Märkte Alle Märkte zum Warenverkauf sind mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte untersagt.
    • Musikschulen Der Unterricht an Musikschulen ist untersagt.
    • Fahrschulen Sowohl der theoretische als auch der praktische Unterricht von Fahrschulen ist untersagt
    • Schulen An allen Schulen - mit Ausnahme der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie der Abschlussklassen – ist ab Montag, 7. Dezember 2020, ab der Jahrgansstufe 8, ein durchgehender Mindestabstand von 1,5 Metern verpflichtend. Der kann beispielsweise durch eine veränderte Sitzordnung oder aber ab der Jahrgangsstufe acht auch durch Wechselunterricht sichergestellt werden. Die Schulleitungen werden die Eltern über die entsprechende Vorgehensweise ihrer Schule informieren.

    Alkoholverbot Theoretisch ist ein ganztägiges Alkoholkonsumverbots an öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, möglich. Bislang hat die Kreisverwaltungsbehörde dazu aber noch keine zentralen Begegnungsflächen festgelegt. Dies kann gegebenenfalls noch zu einem späteren Zeitpunkt der Fall sein und wird entsprechend bekannt gegeben.

    • Alkoholverbot Theoretisch ist ein ganztägiges Alkoholkonsumverbots an öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, möglich. Bislang hat die Kreisverwaltungsbehörde dazu aber noch keine zentralen Begegnungsflächen festgelegt. Dies kann gegebenenfalls noch zu einem späteren Zeitpunkt der Fall sein und wird entsprechend bekannt gegeben.

    Landrat: "Kann die Verzweiflung vieler Menschen nachvollziehen"

    Landrat Martin Sailer (CSU) äußert sich zu den verschärften Maßnahmen: "Mir ist bewusst, dass die gegenwärtige Situation uns allen außerordentlich viel abverlangt – sowohl privat als auch beruflich. Für manche Berufsgruppen sind die derzeit notwendigen Schutzmaßnahmen sogar existenzgefährdend", sagt er.

    Deswegen könne er die Verzweiflung, die viele Menschen umtreibt, nachvollziehen. "Allerdings ist die Corona-Pandemie eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die wir gemeinsam bewältigen müssen und derzeit gibt es hierfür leider keine geeignetere Herangehensweise als die der Bayerischen Staatsregierung", so der Landrat. Ein Außerkrafttreten der verschärften Regelungen sei laut der aktuell geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erst wieder möglich, wenn die Inzidenz sieben Tage in Folge unter dem Wert von 200 bleibt.

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