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Kreis Augsburg: Keine Reanimationen: Kann sich die Feuerwehr strafbar machen?

Kreis Augsburg

Keine Reanimationen: Kann sich die Feuerwehr strafbar machen?

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    Muss die Feuerwehr zu Reanimationseinsätzen ausrücken oder kann das die Gemeinde ablehnen? 
    Muss die Feuerwehr zu Reanimationseinsätzen ausrücken oder kann das die Gemeinde ablehnen?  Foto: Peter Steffen, dpa (Symbolbild)

    Auslöser war der Beschluss des Gemeinderats Kutzenhausen als Dienstherr der Feuerwehren im Gemeindebereich. Die Lokalpolitiker hatte ihr Veto eingelegt und ihre Freiwilligen von den Einsätzen zur Wiederbelebung entbunden. Das hatte mehrere Gründe.

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