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Kreis Augsburg: Germanitin bedroht wegen Hundesteuer Gemeindeangestellte

Kreis Augsburg

Germanitin bedroht wegen Hundesteuer Gemeindeangestellte

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    So sieht das Logo der Germaniten aus. Eine Germanitin aus Thierhaupten wollte keine Hundesteuer zahlen – und dachte sich eine List aus.
    So sieht das Logo der Germaniten aus. Eine Germanitin aus Thierhaupten wollte keine Hundesteuer zahlen – und dachte sich eine List aus. Foto: Ronald Hinzpeter

    Als „Germaniten“ werden gemeinhin Menschen bezeichnet, die dem deutschen Rechtsstaat jegliches Recht auf Existenz absprechen. Folglich weigern sich diese Zeitgenossen, Gerichtsurteile oder Rechnungen von Behörden zu akzeptieren. Weil eine 62-jährige Germanitin aus dem Gemeindegebiet Thierhaupten sich dagegen wehrte, die Hundesteuer in Höhe von 150 Euro pro Jahr für ihr Tier zu bezahlen, legte sie sich immer wieder mit den Mitarbeitern der Marktgemeinde an.

    Gemeindeangestellte soll der Germanitin eine Milliarde Dollar schulden

    Weil sie gegenüber einer kommunalen Angestellten mehrfach Drohungen aussprach, erließ die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen versuchter Nötigung gegen die Seniorin. Nachdem sie dagegen Einspruch eingelegt hatte, wurde eine Verhandlung am Augsburger Amtsgericht angesetzt. Im Detail hatte die erboste Hundebesitzerin der Gemeindemitarbeiterin gesagt, dass sie stillschweigend einen Vertrag mit ihr abgeschlossen habe, wonach die Verwaltungsangestellte ihr 100 Millionen Dollar schulden würde. Behörden in Sorge: "Reichsbürger" werden immer aggressiver

    Später erhöhte sich diese Forderung der 62-Jährigen auf eine Milliarde Dollar. Die Gemeindeangestellte hatte den vermeintlichen Vertrag zwar nie ernst genommen. Dennoch wurden die permanenten Bedrohungen zunehmend zum Ärgernis, so dass die Gemeinde schließlich die Polizei einschaltete.

    Rentnerin kam nicht zur Verhandlung

    Die Gelegenheit, ihren Einspruch gegen den Strafbefehl zu begründen, nahm die Seniorin allerdings nicht wahr: Zur Verhandlung am Amtsgericht tauchte sie nicht auf. Die Folge: Damit verfällt auch der Einspruch, so dass nun nicht nur eine Rechnung über die Hundesteuer ins Haus flattern wird, sondern auch die Geldbuße aus dem Strafbefehl. Diese liegt insgesamt bei 1600 Euro. "Germanitin" im VW-Bus auf A3 mit Fantasiekennzeichen erwischt

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