Paukenschlag zu Beginn des fünften Prozesstags um den Hirblinger Doppelmord: Die Rechtsanwälte Walter Rubach und Hansjörg Schmid, die den angeklagten Waldemar N. vertreten, fordern, dass verschiedene Beweismittel vor Gericht nicht mehr verwertet werden können. Das beantragte Verbot umfasst unter anderem die in der Wohnung des 32-Jährigen gefundenen Küchenmesser sowie die Rechnung über den Kauf eines Spatens, mit dem die beiden ermordeten Nachbarinnen außerhalb des Gersthofer Ortsteils in einem Erdloch verscharrt worden waren.
Das Beweisverwertungsverbot könnte zur Folge haben, dass Beweismittel und auch Aussagen bei der Urteilsfindung so behandelt werden, als seien sie nicht vorhanden. Die Begründung der beiden Verteidiger: Das Auto, in dem die Spatenrechnung lag, und die Wohnung seien wegen Gefahr in Verzug durchsucht worden. Doch die habe nicht bestanden.
Doppelmord-Prozess: Wer ist "Ingrid"?
Waldemar N. befand sich damals für mehrere Stunden bei der Polizei, um eine Aussage zu machen. Dort soll es nach Ansicht der Anwälte weitere Fehler gegeben haben: Die Beamten hätten dem 32-Jährigen vorenthalten, dass er bereits des schweren Verbrechens beschuldigt wird. Außerdem seien dem Mann ihn belastenende Bilder nicht vorgelegt worden.
Waldmar N. hatte gegenüber der Polizei auch von einer Bekanntschaft namens Ingrid berichtet – eine Frau, die er über ein Dating-Portal für ein Sex-Treffen im Internet kennengelernt und nach dem Mord besucht haben will. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er in der Zeit mit den EC-Karten der getöteten Nachbarinnen Geld abgehoben hatte.