Paukenschlag zu Beginn des fünften Prozesstags um den Hirblinger Doppelmord: Die Rechtsanwälte Walter Rubach und Hansjörg Schmid, die den angeklagten Waldemar N. vertreten, fordern, dass verschiedene Beweismittel vor Gericht nicht mehr verwertet werden können. Das beantragte Verbot umfasst unter anderem die in der Wohnung des 32-Jährigen gefundenen Küchenmesser sowie die Rechnung über den Kauf eines Spatens, mit dem die beiden ermordeten Nachbarinnen außerhalb des Gersthofer Ortsteils in einem Erdloch verscharrt worden waren.
Kreis Augsburg