Das gilt für ein Bierzelt auf dem Plärrer – jedes dieser Volksfeste zieht die eine oder andere juristische Spätfolge nach sich – genauso wie für eine Großraumdisco. Auch wenn die Wirte zunächst einmal nichts dafürkönnen, wenn sich unter ihren Gästen auch welche befinden, die Ärger machen und gewalttätig werden – genau deshalb haben die Gastronomen die Verpflichtung, soweit wie möglich für die Sicherheit der übrigen Gäste zu sorgen.
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