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Landkreis Augsburg: Kinder im Augsburger Land müssen gegen Masern geimpft sein

Landkreis Augsburg

Kinder im Augsburger Land müssen gegen Masern geimpft sein

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    Ab 1. März müssen Kinder, die Kitas oder Schulen besuchen, gegen Masern geimpft sein.
    Ab 1. März müssen Kinder, die Kitas oder Schulen besuchen, gegen Masern geimpft sein. Foto: pix4U, Fotolia.com (Symbolfoto)

    Ab 1. März müssen Kinder, die Kitas oder Schulen besuchen, gegen Masern geimpft sein. Andernfalls droht ein Bußgeld. Für Kinder, die bereits in der Schule sind, gilt eine Übergangsfrist bis Ende Juli 2021.

    Hintergrund der neuen Impfpflicht ist ein Anfang November vom Bundestag beschlossenes Gesetz, nach dem Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen müssen, dass diese geimpft sind.

    Ein Attest muss vorgelegt werden

    Überprüfen will der Landkreis Augsburg die erfolgte Impfung oder eine bereits überstandene Masern-Erkrankung (gilt auch) mithilfe eines Attests des Haus- oder Kinderarztes. „Das muss bei Aufnahme in einen Kindergarten oder Schule vorgelegt werden“, heißt es dazu weiter. Kindergärten in staatlicher und kommunaler Trägerschaft dürfen Kinder, die noch nicht gegen Masern geimpft sind, nicht aufnehmen. Verstoßen private Träger gegen das Gesetz, werden Strafen verhängt. Bis zu 2500 Euro Strafe können in diesem Fall drohen, so will es das neue Gesetz.

    „Schulen melden nicht maserngeimpfte Kinder an das Gesundheitsamt“, sagt eine Sprecherin des Landkreises. Den Eltern wird anschließend eine Beratung angeboten. Lehnen Eltern diese aber ab, droht auch ihnen ein Bußgeld. Schulpflichtig bleiben diese Kinder jedoch weiterhin.

    Mindestens 95 Prozent der Bevölkerung sollen immun sein

    Das neue Gesetz betrifft aber nicht nur Kinder und Schüler. Auch das Personal in Kindergärten, Kitas und Schulen, Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen sowie Bewohner und Mitarbeiter in Unterkünften für Asylbewerber müssen sich impfen lassen. Um die Verbreitung der Erreger zu verhindern, sollen durch die neue Impfpflicht mindestens 95 Prozent der Bevölkerung immun sein. Ausgenommen sind Menschen, die vor 1970 geboren sind oder diejenigen, bei denen die Impfung aus medizinischen Gründen verboten ist.

    Impfkontrollen sind für Eltern im Landkreis nichts Neues: So sind diese seit dem 1. Januar 2013 verpflichtet, die Impfbücher vorzulegen. Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Das Gesundheitsamt prüft die Impfbücher aller Sechstklässler. Die Eltern erhalten einen Brief des Gesundheitsamtes, in dem sie aufgefordert werden, ihren Kindern an einem bestimmten Tag die Impfbücher in einem verschlossenen Umschlag in die Schule mitzugeben. Dort werden sie von einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes kontrolliert.

    Im schlimmsten Fall droht nun ein Bußgeld

    Außerdem überprüft das Amt nicht nur im akuten Fall, sondern auch vor der Einschulung den Impfpass der Schüler. Die Neuerung: Bei fehlender Masernimpfung gibt es nicht mehr nur ein Empfehlungsschreiben. Im schlimmsten Fall droht nun ein Bußgeld. Die Impfpflicht ist im Augsburger Land ein heiß diskutiertes Thema. In einigen Fällen führte die fehlende Immunität gegen Windpocken zu Unterrichtsausschlüssen. So durften beispielsweise Anfang des Jahres an zwei Schulen Kinder und Jugendliche den Unterricht nicht mehr besuchen. Ähnlich erging es 29 Schülern am Gymnasium Königsbrunn, die ebenfalls keine Impfung gegen Varizellen hatten.

    Eine ähnliche Strenge gilt auch bei Lehrern: Fehlt einer Schwangeren die Immunität gegen Ringelröteln, darf ihr ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden – unabhängig, ob die Krankheit bereits ausgebrochen ist. (mells)

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