Es kommt nicht allzu häufig vor, dass Staatsanwalt, Richter und Verteidiger im Rahmen eines Strafprozesses einer Meinung sind. Bei einem gestrigen Verfahren war es so: Ein 71-jähriger Mann aus dem nördlichen Landkreis wurde wegen zweifachen sexuellen Missbrauches eines Kindes und siebenfacher Beleidigung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Justiz