Ein brisanter Fall endete vor dem Arbeitsgericht Augsburg gestern mit einem Urteil. Richter Sven Oehme hat die jüngsten Betriebsratswahlen bei Amazon in Graben für unwirksam erklärt. Der Grund: Die Öffentlichkeit sei in einem kurzen Zeitraum zwischen Wahlende und Stimmauszählung nicht gewährleistet gewesen. Eine Gruppe von
Justiz