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Justiz: 19-Jährige erpresst jungen Mann mit Bild von seinem Penis

Justiz

19-Jährige erpresst jungen Mann mit Bild von seinem Penis

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    Eine 19-Jährige aus Meitingen erhält ein Penisbild von einem jungen Mann. Danach droht sie ihm, das Bild an seine Freundin weiterzuleiten.
    Eine 19-Jährige aus Meitingen erhält ein Penisbild von einem jungen Mann. Danach droht sie ihm, das Bild an seine Freundin weiterzuleiten. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Ein junger Mann aus dem nördlichen Landkreis macht einer 19-Jährigen im Januar 2020 Avancen über Facebook. Scheinbar mit Erfolg: Die Altenpflegerin bittet ihn, ihr ein Bild von seinem Penis zu schicken. Als sie das Bild erhält, verlangt sie von ihm 500 Euro. Wenn der junge Mann sich weigert, will sie das Bild an seine Partnerin weitergeben. Die junge Frau stand nun wegen Erpressung vor dem Amtsgericht Augsburg.

    19-Jährige will ihr Opfer für seine Untreue bestrafen

    So viel vorweg: Der Nachrichtenwechsel bis zum Austausch des Fotos war nicht Teil der Verhandlung. Auch eine Zeugenbefragung entfiel, weil die Angeklagte die Tat gestand. Sie habe gewusst, dass der junge Mann eine Freundin hat und habe sehen wollen, „wie weit er gehen würde“, so die Angeklagte. Nachdem sie das Bild erhalten hatte, sei ihr die Idee gekommen, den jungen Mann für seine Untreue zu bestrafen. Sie drohte ihm also, das Bild an seine Freundin weiterzugeben, wenn er ihr keine 500 Euro zahle.

    Die 19-Jährige traf sich noch am selben Tag am Meitinger Bahnhof mit dem Opfer, um das Geld in Empfang zu nehmen. Wie sie vor Gericht zu Protokoll gab, gab sie 130 Euro davon in einem Drogeriemarkt in Meitingen für Kosmetik aus. Das Bild leitete sie übrigens trotzdem an seine Partnerin weiter. Anschließend wendete das Opfer sich an die Polizei. Während der Verhandlung wurden auch die Chatverläufe verlesen: „Ich habe keinen Bock, dass du wegen Erpressung zu den Bullen rennst. Dann hetze ich hier jeden gegen dich auf“, schrieb sie etwa ihrem Opfer. Auch das Motiv ging aus den Chatverläufen hervor: „Ich stehe null hinter fremdgehen“, schrieb die Angeklagte.

    Im Vorfeld des Verfahrens hatte sie sich bereit erklärt, dass 500 Euro von ihrem beschlagnahmten Ersparten an den Geschädigten ausgezahlt werden. „Eigentlich wollte ich ihm das Geld heute geben“, sagte sie während der Verhandlung. Das ging allerdings nicht, weil das Opfer von Richterin Oelbermann nicht vorgeladen worden war, um ihm die Scham des Verfahrens zu ersparen.

    Psychologisches Gutachten: Angeklagte sah sich als Opfer

    Da es sich bei der Angeklagten um eine Heranwachsende handelt, gab es auch ein psychologisches Gutachten einer Gerichtsjugendhelferin. Diese stellte fest, dass die Angeklagte sich in der Situation als Opfer gesehen und eine moralische Pflicht verspürt habe, die Untreue ihres Opfers zu bestrafen.

    In den Plädoyers erkannte Staatsanwältin Birgit Milzarek-Sachau an, dass die Angeklagte gestanden hatte. Die Angeklagte habe allerdings keine Reue gezeigt. „Sie lacht in einer Tour und grinst“. Sie bezeichnete ihr Verhalten weiterhin als dreist und unverfroren. Milzarek-Sachau forderte eine Geldauflage von 1500 Euro Spende an eine wohltätige Organisation, 3 bis 5 weitere Therapiegespräche bei der Brücke Augsburg und zwei Nächte Jugendarrest.

    Verteidiger Ulrich Swoboda würdigte hingegen das Geständnis der Angeklagten. „Auch wenn die Sache klar ist, wird häufig versucht, die Tat zu leugnen“, erklärte Swoboda. Obwohl seine Mandantin sich nicht optimal verhalten habe, habe sie Einsicht gezeigt und bereue ihre Tat. Sie habe das Opfer aus Selbstschutz erpresst. Er forderte ebenfalls eine Gesprächsweisung. Allerdings hielt er eine Spendenauflage von 750 Euro und einen Verzicht auf Freizeitarreste für richtig.

    Richterin Oelbermann würdigte in ihrem Urteil das Geständnis und verurteilte die Angeklagte zu einem Wochenende Freizeitarrest, fünf Gesprächsterminen und dem Tragen der Verfahrenskosten. Ob die Beziehung des Opfers die Bestechung überlebt hat, ging aus der Verhandlung nicht hervor.

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