Ein 34-Jähriger aus dem Landkreis Augsburg soll über Monate hinweg Drogen an Jugendliche verkauft haben. Im vergangenen Sommer fand die Dealerei ein tragisches Ende. Ein 16-Jähriger und sein ein Jahr jüngerer Freund starben an einer Überdosis Ecstasy. Kurz darauf wurde der 34-Jährige verhaftet. Seit Mittwoch muss sich nun der mutmaßliche Verkäufer der Betäubungsmittel vor dem Landgericht Augsburg verantworten. Gleich zu Beginn des Prozesses sagte sein Verteidiger jedoch, dass sich der Angeklagte zur Sache nicht äußern werde. Er sei lediglich zu Angaben über seine Person bereit.
Den Kopf gesenkt und die Hände in den Hosentaschen seiner Jeans vergraben, wartet der Angeklagte am Mittwoch neben seinem Verteidiger Sinan Akay auf den Beginn des Prozesses. Nur einmal blickt er kurz in den Saal und nickt seinem Bruder zu. Er ist der einzige Angehörige, die restlichen Stühle sind von der Presse besetzt. Das mediale Interesse ist groß. Der stellvertretende Pressesprecher des Landgerichts, Peter Grünes, ist ebenfalls vor Ort. Zahlreiche Interviewanfragen haben ihn im Vorfeld erreicht. Mit Spannung wird erwartet, wie das Gericht den tragischen Tod bewerten wird. Denn die Anklage lautet lediglich auf "Handeltreiben und Abgabe von Betäubungsmitteln in mehreren Fällen an eine Person unter 18 Jahren".
Tod nach Überdosis: Strafe von bis zu 15 Jahren steht für Dealer im Raum
Dass die beiden Jugendlichen an einer Überdosis der gekauften Drogen gestorben sind, spielt bei der Strafzumessung für den Angeklagten dennoch eine Rolle. "Die Folgen einer Tat werden natürlich berücksichtigt", sagt Peter Grünes in der Verhandlungspause unserer Zeitung. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, sieht das Gesetz einen Strafrahmen von bis zu 15 Jahren vor. Doch nach dem ersten Prozesstag erscheint es wenig wahrscheinlich, dass der Vorsitzende Richter Christian Grimmeisen das volle Strafmaß ausschöpfen wird.
Kurz vor der Verhandlungspause kommt es zwischen Verteidigung und Gericht erstmals zu einer kurzen Absprache. Gefragt, ob sich der Angeklagte auch eine Verurteilung nach Paragraf 64, also der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, vorstellen könne, nickt dieser. "Ja, das würde ich machen", sagt er. Ausführlich hat er dem Gericht zuvor seine lange Drogenkarriere geschildert. Schon als Jugendlicher kam er mit Drogen in Kontakt. Mehr als die Hälfte seines Lebens hat er die unterschiedlichsten Betäubungsmittel konsumiert. Cannabis mit 15 Jahren, später dann Amphetamine und vor allem immer wieder Kokain. "Das war meine Premiumdroge", sagt er. Durch das ständige Schnupfen sei mittlerweile "die Nasenscheidewand kaputt". Abgehalten hat ihn dies vom weiteren Konsum nicht.
Zeugen aus Umfeld der gestorbenen Jugendlichen werden aussagen
Finanzieren konnte der Angeklagte die Drogen von seinem Verdienst als Anlagenmechaniker nicht. Ständige Fehlzeiten führten zudem immer wieder zu Kündigungen. Auch bei seiner letzten Arbeitsstelle blieb er nur wenige Monate. Doch in dieser Zeit lernte er den damals 15-Jährigen kennen. Der Auszubildende zählte schließlich zu seinem Kundenkreis.
Ein ermittelnder Beamter der Kriminalpolizei schildert am Nachmittag im Zeugenstand, dass sich eine ehemalige Freundin des verstorbenen Jugendlichen aufgrund seines immer stärkerem Drogenkonsums von ihm ferngehalten habe. Die Aussagen aus dem Umfeld der toten Jugendlichen werden voraussichtlich beim zweiten Verhandlungstag am 9. März eine entscheidende Rolle spielen. Insgesamt sind vier Prozesstage anberaumt. Ein Urteil könnte demnach erst Ende kommender Woche fallen.
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