Fast wäre das Jubiläum durchgerutscht: 2020 jährt sich die erste urkundliche Erwähnung von Biberbach zum 950. Mal. Deshalb wird beim Neujahrsempfang die Geschichte im Mittelpunkt stehen, beschloss der Gemeinderat in jüngster Sitzung einstimmig. Als Referent konnte ein Eigengewächs verpflichtet werden. Aus Biberbach stammt der Historiker Felix Guffler, der spannende Details zur langen Vergangenheit parat haben wird.
Nicht ganz so alt wie Biberbach selbst, doch in Teilen schon stark vom Zahn der Zeit angenagt ist das Kanalsystem. Per Kamera wurden die Abwasserkanäle unter die Lupe genommen und anschließend von den Fachleuten des Büros Arnold Consult beurteilt. Zwischen „gut“, „geht noch“ und „geht gar nicht mehr“ liegen die Resultate auf der Skala von null bis fünf. Insgesamt sei das Biberbacher Kanalnetz „durchschnittlich gut,“ so der Kanalfachmann Florian Deiglmayr. Mit den Sanierungsarbeiten soll im Ortsteil Zollsiedlung begonnen werden, so stellte er die neuralgischen Punkte in den Siedlungsstraßen vor. Der Plan ist, die Sanierungsarbeiten wo immer möglich ohne Aufgrabung durchzuführen. Doch dort, wo die Straße sich schon abgesenkt hat, müsse der Bagger ran, so Deiglmayr. Der Anschluss an den Hauptkanal muss ebenso einwandfrei sein wie der am Revisionsschacht.
Für die Strecke vom Revisionsschacht bis zum Haus ist der Eigentümer verantwortlich. Für die Arbeiten auf öffentlichem Grund bezahlt die Gemeinde. Welche Kosten auf die Hauseigentümer für die Sanierung von der Grenze bis zum Revisionsschacht zukommen, ist noch nicht klar. Denn die alte Satzung enthalte „Konflikte mit der Rechtssprechung“, so Benjamin Bossone vom Bauamt der Gemeinde. Er riet dringend dazu, die Satzung neu zu fassen und erst danach mit den Arbeiten zu beginnen. Der Gemeinderat beschloss, die Satzung auf den neuesten Stand zu bringen und anschließend die Sanierung anzugehen. Die Gefahr, dass sich vorhandene Schäden zwischenzeitlich dramatisch verschlechtern würden, sieht Florian Deiglmayr nicht.
Der Gemeinderat befasste sich an diesem Abend auch mit dem Amtsblatt. Der Grund: Die Freien Wähler hatten das Ergebnis ihrer Nominierungsveranstaltung im Nachrichtenblatt der Gemeinde veröffentlicht. Das ist aber nach der Satzung, die sich der Gemeinderat vor Jahren selbst verordnet hat, nicht zulässig. Deshalb lehnte der Wahlleiter weitere gleichartige Veröffentlichungen ab.
Gleiches Recht für alle, forderten die Vertreter der anderen Parteien und Gruppierungen im Rat. Schließlich einigte man sich darauf, dass alle Wählergruppen und Parteien eine Auflistung der zur Wahl nominierten Personen mit Gruppenbild im Amtsblatt veröffentlichen können. Diese Ausnahme soll nur für die Kommunalwahl 2020 gelten.