Am 1. Februar ist die Novelle der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten. Zur Erinnerung: Bauherren können jetzt ihr Grundstück dichter bebauen, damit die Fläche effektiver genutzt und der Flächenverbrauch insgesamt gesenkt wird. Die Abstandsfläche beträgt nach der Novellierung 40 Prozent (0,4 H) der Wandhöhe. In Wohngebieten sind als
Horgau