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Hirblingen: Befangenheitsantrag im Doppelmord-Prozess abgelehnt - Verteidiger sauer

Hirblingen

Befangenheitsantrag im Doppelmord-Prozess abgelehnt - Verteidiger sauer

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    Der Prozess zum Doppelmord von Hirblingen geht weiter.
    Der Prozess zum Doppelmord von Hirblingen geht weiter. Foto: Marcus Merk (Archivfoto)

    Normalerweise ist es in Strafprozessen so, dass nach einem Befangenheitsantrag gegen einen oder mehrere Richter am nächsten Verhandlungstag eine Entscheidung öffentlich verkündet wird. Im Prozess um den Mord an einem lesbischen Paar aus Hirblingen (Kreis Augsburg) ist es anders gelaufen. Wie berichtet, hat Walter Rubach, der Verteidiger des Angeklagten Waldemar N., die Vorsitzende Richterin des Schwurgerichts wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Doch zur Überraschung der Beobachter wurde der Prozess einfach fortgesetzt. Was war passiert?

    Claus Pätzel, Sprecher des Landgerichts Augsburg, erklärt: "Der Antrag auf Ablehnung der Vorsitzenden Richterin wurde außerhalb der Hauptverhandlung gestellt, deshalb wurde er auch außerhalb der Hauptverhandlung verbeschieden." Die Entscheidung sei den Verteidigern kurz vor Beginn des Prozesses am Dienstagvormittag übergeben worden. Der Ablehnungsantrag des Verteidigers sei abgewiesen worden. "Es ging um eine Äußerung der Vorsitzenden Richterin. Es ist streitig, ob diese Äußerung so gefallen ist", so Pätzel. Öffentlich verkündet wurde der Beschluss nicht. Diese Möglichkeit hätte es laut Pätzel gegeben. Zum Inhalt machte der Landgerichts-Sprecher keine weiteren Angaben.

    Doppelmord-Prozess: "Diese Begründung trägt nicht"

    Dagegen redet sich Verteidiger Walter Rubach in Rage über die Begründung für die Ablehnung des Befangenheitsantrags. "Diese Begründung trägt nicht. Der Bundesgerichtshof wird seine Freude daran haben", poltert der renommierte Augsburger Anwalt. Laut Rubach ging es um eine umstrittene Äußerung der Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser. Nach Rubachs Darstellung soll sie zum Ende des letzten Prozesstages gesagt haben: "Für was brauchen wir denn noch Spuren, wenn wir DNA des Angeklagten und seinen Schlüssel am Fundort der Leichen haben."

    Der andere Waldemar N.? Mit Mütze und Schal getarnt soll er Geld geholt haben.
    Der andere Waldemar N.? Mit Mütze und Schal getarnt soll er Geld geholt haben. Foto: Polizei

    Mehrere Ohrenzeugen im Gerichtssaal hätten diesen Satz so oder so ähnlich gehört. Doch in dem Beschluss des Landgerichts heiße es, Rubach habe diese Behauptung "nicht glaubhaft gemacht". Der Verteidiger sagt, dies habe er sehr wohl getan. Zudem sei es egal, ob der Satz wortwörtlich so gefallen sei. "Die Stoßrichtung ist klar", so Rubach. Ein Wortlaut-Protokoll, wie es von vielen Rechtsanwälten immer wieder gefordert wird, gibt es in Landgerichts-Strafprozessen in Deutschland nicht.

    Befangenheitsantrag sei "quasi zwingend" gewesen

    Die Äußerung habe bei seinem Mandanten verständlicherweise den Eindruck erweckt, die Richterin sei nicht unvoreingenommen. Zumal die Beweisaufnahme noch lange nicht beendet sei. Der Befangenheitsantrag sei daher "quasi zwingend" gewesen. Über die Entscheidung des Gerichts, die ohne Mitwirkung der betroffenen Richterin gefällt wurde, sagt Verteidiger Rubach: "Das kann durchaus Folgen haben. Ich kenne etliche Verfahren, in denen der Bundesgerichtshof in ähnlichen Fällen das Urteil in einer Revision einkassiert hat."

    Fortgesetzt wurde der Prozess am Dienstagvormittag mit Zeugenaussagen von Kripobeamten der Spurensicherung. Sie schilderten, was sie alles in der Wohnung von Waldemar N., 32, gefunden und welche Ermittlungen sie dazu angestellt haben. Unter anderem stellen die Spurensicherer Küchenmesser und Dolche in N.s Wohnung sicher. Auf seinem Handydisplay hatte N. als Hintergrund einen Reichsadler. Das kann als weiteres Indiz dafür gewertet werden, dass sich der Angeklagte recht intensiv mit den Thesen der sogenannten "Reichsbürger" beschäftigt hat.

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