Normalerweise ist es in Strafprozessen so, dass nach einem Befangenheitsantrag gegen einen oder mehrere Richter am nächsten Verhandlungstag eine Entscheidung öffentlich verkündet wird. Im Prozess um den Mord an einem lesbischen Paar aus Hirblingen (Kreis Augsburg) ist es anders gelaufen. Wie berichtet, hat Walter Rubach, der Verteidiger des Angeklagten Waldemar N., die Vorsitzende Richterin des Schwurgerichts wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Doch zur Überraschung der Beobachter wurde der Prozess einfach fortgesetzt. Was war passiert?
Hirblingen