Dieses hatte den Angeklagten am im November 2017 unter anderem wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und dabei auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Angeklagte (Verteidiger: Rechtsanwalt Rubach und Rechtsanwalt Schmid) hatte sich in der Hauptverhandlung zu den Tatvorwürfen nicht geäußert. Das Urteil des Landgerichts Augsburg ist damit rechtskräftig.
Hirblingen