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Soziales: Hartz IV: Landkreis muss Mietobergrenze neu berechnen

Soziales

Hartz IV: Landkreis muss Mietobergrenze neu berechnen

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    Hartz IV: Landkreis muss Mietobergrenze neu berechnen
    Hartz IV: Landkreis muss Mietobergrenze neu berechnen Foto: Matthias Becker (Symbol)

    Einen höheren Zuschuss zu den Mietkosten muss das Jobcenter nach einem Urteil des Sozialgerichts Augsburg einer Hartz-IV-Empfängerin aus Stadtbergen zahlen. Vorübergehend wird für die Berechnung der sogenannten Angemessenheitsgrenze im Landkreis

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