Als die ersten Heuballen im vergangenen August auf einem Feld bei Gessertshausen brannten, ging jeder noch von einem unglücklichen Zufall wegen der Sommerhitze aus. Doch nur wenige Tage später brach erneut auf dem Feld ein Feuer aus und dieses Mal dachte niemand mehr an eine Selbstentzündung. Und in den folgenden Wochen und Monaten sollten immer wieder die Sirenen der Feuerwehren heulen. Die Brandserie war erst im November zu Ende, nachdem die Polizei einen damals 17-jährigen Jugendlichen aus dem Raum Gessertshausen festgenommen hatte. Nun stand der Jugendliche vor Gericht.
Aufgrund des jungen Alters des Angeklagten fand die Verhandlung vor dem Schöffengericht unter Vorsitz der Richterin Angela Friehoff unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ob der heute 18-Jährige für seine Brandstiftungen ins Gefängnis muss, steht noch nicht endgültig fest.
Das Urteil gegen den Brandstifter ist noch nicht rechtskräftig
Zwar lautete das Urteil auf zwei Jahre Jugendstrafe, die Haft wird allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte allerdings drei Jahre ohne Bewährung beantragt. Laut Pressesprecher Markus Eberhard ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Entscheidend dafür, dass die Jugendstrafe, wie von Verteidiger Rechtsanwalt Klaus Rödl beantragt, zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, war aus Sicht des Jugendschöffengerichts unter anderem, dass der Angeklagte strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist. Zudem seien durch die Brände keine Menschen konkret gefährdet worden und auch sein schulischer und beruflicher Werdegang sei „sehr positiv“ zu bewerten.
Dass die Delikte aber alles andere als ein Dummer-Jungen-Streich waren, zeigen die weiteren Auflagen, die mit dem Urteil verbunden sind. So muss der Angeklagte trotz seiner Bewährungsstrafe für zwei Wochen in den Dauerarrest. Richter Eberhard spricht dabei von einem sogenannten „Warnschuss“. Außerdem muss der junge Mann insgesamt 4500 Euro an Schadenswiedergutmachung leisten. Weitere Bewährungsauflagen sind die Fortsetzung einer bereits begonnenen Therapie und die Teilnahme an einem Sozialprojekt.
10.000 Euro für Hinweise zur Klärung der Brände ausgelobt
Die Brandserie hatte über Monate hinweg die Menschen im Raum Gessertshausen in Atem gehalten. Vor allem in den sozialen Netzwerken wie auf Facebook wurde immer wieder spekuliert, wer der Täter sein könnte. Zwischenzeitlich war sogar von privater Seite für Hinweise, die zur Klärung der Straftaten oder zur Ergreifung des Täters oder einer möglichen Tätergruppe führen, eine Belohnung in Höhe von insgesamt 10.000 Euro ausgelobt worden.
Für Aufsehen hatte damals der Brand einer Lagerhalle außerhalb von Gessertshausen gesorgt. Wie sich schnell herausstellte, handelte es sich um das Lager für den Futtervorrat der Tierklinik für ein ganzes Jahr. Eine Welle der Hilfsbereitschaft löste diese Nachricht nach der Veröffentlichung in unserer Zeitung aus. Kinder wollten ihr Taschengeld spenden, damit die Tiere nicht hungern müssen und auch viele Landwirte aus der Region, kratzten ihre Reserven zusammen.
Das letzte Feuer brach in der Bahnhofstraße aus
Der Spuk endete erst im November, nachdem in der Nacht ein Holzlager in der Bahnhofstraße gebrannt hatte. Die Freiwillige Feuerwehr Gessertshausen konnte das Feuer jedoch rechtzeitig löschen, sodass lediglich ein geringer Sachschaden entstand. Warum der Angeklagte damals immer wieder Feuer gelegt hat, kam in der Verhandlung ebenfalls zur Sprache. Demnach war aus Sicht des Jugendschöffengerichts das Motiv für die Taten „ein Streben nach Anerkennung“, das er sich davon versprochen haben soll, die Brände als Erster zu „entdecken“ und zu löschen.
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