In den vergangenen Wochen erhielten einige Hauseigentümer Post der Stadtwerke: Ihre Hausanschlüsse entsprachen nicht, wie in der geltenden Trinkwasserverordnung beschrieben, dem Stand der Technik. Um die noch immer andauernde Chlorung im Stadtgebiet Gersthofen beenden zu können, ist eine Überprüfung aller Hausanschlüsse sowie eine Herstellung dieser nach den gültigen Regularien gegenüber dem Gesundheitsamt jedoch zwingend notwendig.
So müssen die Anschlüsse Ventile haben, die verhindern, dass Wasser aus dem Rohrnetz des Gebäudes wieder in das städtische Trinkwassernetz zurückfließen und dieses gegebenenfalls verunreinigen kann. Dies ist ein Punkt auf der Mängelliste des Gesundheitsamts, der abgearbeitet werden muss, bevor die Chlorung beendet werden kann. Die Kosten für die angelaufenen Maßnahmen haben dazu geführt, dass ab Januar die Wassergebühren zum ersten Mal seit Jahren deutlich steigen.
Gersthofen setzt neue Frist bis Ende Februar
Die Gersthofer Stadtverwaltung informiert nun: Aufgrund der aktuellen Corona-Situation und den Lockdown-Maßnahmen wird die Frist zum Nachweis der Instandsetzung für die betroffenen Immobilieneigentümer bis 28. Februar 2021 verlängert. Es erfolgt kein weiteres Anschreiben an Hauseigentümer. Die Installateure im Stadtgebiet werden von der Stadt Gersthofen über diese Fristverlängerung informiert. (AZ)
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