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Gersthofen: Vanessas Mörder muss in Sicherungsverwahrung bleiben

Gersthofen

Vanessas Mörder muss in Sicherungsverwahrung bleiben

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    Mit der Totenkopfmaske soll Michael W., am 11.02.2002 in Gersthofen bei Augsburg (Bayern) die zwölfjährige Vanessa in ihrem Kinderzimmer erschreckt und anschließend mit dem Messer erstochen haben. Archiv
    Mit der Totenkopfmaske soll Michael W., am 11.02.2002 in Gersthofen bei Augsburg (Bayern) die zwölfjährige Vanessa in ihrem Kinderzimmer erschreckt und anschließend mit dem Messer erstochen haben. Archiv Foto: Stefan Puchner dpa

    Der Mörder der kleinen Vanessa aus Gersthofen muss weiter in Sicherungsverwahrung bleiben. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision von Michael W., 31, als offensichtlich unbegründet verworfen. Der Beschluss vom 7. August enthält keine weiteren Gründe.

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