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Gersthofen: Nachverdichtung: Gersthofen fürchtet zu enge Bebauung

Gersthofen

Nachverdichtung: Gersthofen fürchtet zu enge Bebauung

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    Kommt künftig in Gersthofen eine deutlich dichtere Bebauung? Eine diesbezügliche Satzung hat der Stadtrat erst einmal vertagt.
    Kommt künftig in Gersthofen eine deutlich dichtere Bebauung? Eine diesbezügliche Satzung hat der Stadtrat erst einmal vertagt. Foto: Marcus Merk (Archivfoto)

    Rücken sich künftig Baunachbarn näher auf den Pelz? Der Freistaat hat die Bayerische Bauordnung geändert, um die Möglichkeiten für Nachverdichtungen zu erhöhen und den Flächenverbrauch zu reduzieren. Damit verringert sich der Mindestabstand zwischen Neubauten, oder etwa doch nicht? Denn es bleibt jeder Kommune überlassen, ob und wie sie die Abstandsflächenregelung umsetzen will. Bisher betrug der vorgeschriebene Abstand die Meterzahl der Wandhöhe (kurz: 1H), mindestens mussten es aber drei Meter Distanz zur Grundstücksgrenze sein. Durch die neue Bauordnung verringern sich die Abstandsflächen generell auf 40 Prozent der Wandhöhe (0,4H) sowie in Industriegebieten von 0,25 auf 0,2H. Der drei Meter große Mindestabstand muss aber weiterhin eingehalten werden.

    Sehr enge Bebauung in Gersthofen befürchtet

    Wie bereits im Bauausschuss verwies die Stadtverwaltung auch im Stadtrat darauf, dass die Verringerung der Abstandsflächen auf nur noch 40 Prozent der Wandhöhe problematisch sei. Denn durch diese Nachverdichtung ergebe sich eine sehr enge Bebauung, nicht zuletzt, weil die Abstandsflächen voll auf Gehwegen und bis zur Hälfte der Straße liegen dürfen. Dadurch würden Belichtung, Besonnung und Belüftung stark eingeschränkt und die Wohnqualität beeinträchtigt. "Zudem nehmen Grundstücksspekulationen und der Abriss bestehender Bausubstanz zugunsten einer Neubebauung zu", erklärte Bürgermeister Michael Wörle.

    Das ändert sich mit der neuen Bauordnung in Bayern

    Genehmigungsfiktion Für die meisten geplanten Wohngebäude gilt künftig: Wenn sich die Baugenehmigungsbehörde innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Bauantrags nicht meldet und fehlende Unterlagen nachfordert, beginnt eine dreimonatige Fiktionsfrist. Entscheidet die Behörde innerhalb dieser Fiktionsfrist nicht, gilt der Bauantrag automatisch als genehmigt.

    Bauen mit Holz Holz darf künftig in allen Gebäudeklassen verwendet werden. Das soll den Baustoff attraktiver und das Bauen nachhaltiger machen.

    Abstandsflächenrecht Abstandsflächen werden auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert – in Gewerbe- und Industriegebieten auch weiter. Das soll den Flächenverbrauch senken. Bei Wohnbauten reicht dann das 0,4-Fache der Wandhöhe, bei Gewerbebauten das 0,2-Fache. Ein Mindestabstand von drei Metern bleibt bestehen, Gemeinden können weiterhin größere Abstandsflächen in ihrer Satzung festlegen.

    Stellplatzpflicht Kommunen können die Stellplatzpflicht flexibler regeln, alternative Mobilitätskonzepte werden zugelassen.

    Dachausbau Für den Ausbau von Dachgeschossen ist keine Genehmigung mehr nötig.

    Einbau von Aufzügen Die Pflicht zum Einbau eines Aufzugs fällt weg, wenn der Aufwand dafür unverhältnismäßig hoch wäre.

    Sonstiges Weitere Änderungen betreffen etwa den Bau von Kinderspielplätzen in Wohnanlagen, die Planung von Rettungswegen, die Ausweisung von Kfz-Stellplätzen und die Begrünung von Gebäuden. Zudem können Kommunen reine Steingärten und Kunstrasenflächen untersagen. (AZ)

    Auch der Bayerische Städtetag und der Bayerische Gemeindetag haben sich in den vergangenen Monaten vehement gegen die Neufassung des Abstandsflächenrechts in dieser Art ausgesprochen. Wenn die Stadt über eine eigene Satzung die Möglichkeiten zur Bebauung eines Grundstücks einschränkt, müsste sie auch die Abstandsflächen prüfen und berechnen. Außerdem binde sich die Stadt, wenn sie Abweichungen von dieser Satzung zulässt, bei gleich gelagerten Fällen selbst.

    Lieber Einzelfalllösungen in den Dörfern finden

    Der Bauausschuss hatte vorgeschlagen, in den westlichen Stadtteilen 0,8H zuzulassen, um den dörflichen Charakter zu erhalten. "Dann hätten wir aber die Situation, dass wir Häuser, die heute in den Dörfern stehen, nicht mehr so bauen dürfen", gab Wörle zu bedenken. Er hielt es für sinnvoller, über eine Bauberatung im Rathaus Einzelfalllösungen zu entwickeln. Er empfahl, die von der Bauverwaltung vorbereitete Satzung zunächst nicht zu beschließen. Wenn in den Dörfern ein entsprechender Fall auftrete, könne das Regelwerk immer noch schnell beschlossen werden.

    Das lehnte Sandra Meitinger (CSU) ab: "Wenn jemand einen Bauantrag auf Basis der Bayerischen Bauordnung einreicht und das gefällt uns nicht, schnell eine Satzung erlassen - so kann man mit Bauwerbern nicht umgehen." Auch Frank Arloth (CSU) riet zur Vorsicht: "Der Bürger sollte schon klare Vorgaben bekommen." Die Diskussion über die Abstandsflächen sei bei Weitem noch nicht abgeschlossen. Deswegen sollte bezüglich der Satzung derzeit noch nichts beschlossen werden.

    Das Landratsamt habe empfohlen, erst einmal abzuwarten, wie die Rechtsprechung ausfallen wird, bevor eine Satzung zu den Abstandsflächen erlassen wird. Es wurde kein Beschluss gefasst.

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