Durch neue gesetzliche Vorgaben ist die bisherige Ausbringung auf den Feldern nahezu unmöglich geworden. Die Düngemittelverordnung wird Ausbringung von Klärschlamm einschränken. Durch den Ausstieg aus der Kohlekraft entfällt zudem die Möglichkeit einer Verbrennung in den Kraftwerken. "Eine Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen ist daher nicht zukunftsfähig, nicht zuletzt auch wegen des Grundwasserschutzes", erklärte Holger Amberg, Geschäftsführer der MVV Industriepark Gersthofen GmbH im Stadtrat.
Gersthofen