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Gersthofen: In Gersthofen sollen mehr Wohnungen gebaut werden

Gersthofen

In Gersthofen sollen mehr Wohnungen gebaut werden

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    Weil in Gersthofen Wohnraum fehlt und Grundstücke teuer sind, rücken die Häuser bei Neubauten näher zusammen.
    Weil in Gersthofen Wohnraum fehlt und Grundstücke teuer sind, rücken die Häuser bei Neubauten näher zusammen. Foto: Marcus Merk (Symbolfoto)

    In Gersthofen gibt es zahlreiche Grundstücke mit alten Einfamilienhäusern und größeren Gärten. Weil der Wohnraum knapp ist, werden nach dem Verkauf der Häuser diese abgerissen und stattdessen Gebäude errichtet, die mehr Wohnungen bieten als die ursprüngliche Bebauung der Grundstücke. Diese Nachverdichtung ist in vielen Fällen durchaus bei der Stadt erwünscht. Der Bauausschuss beriet nun über ein geplantes Wohnhaus mit sechs Wohneinheiten in der Mozartstraße. Vier der Wohnungen haben jeweils knapp 90 Quadratmeter Wohnfläche und zwei jeweils knapp 70 Quadratmeter.

    Das Dachgeschoss des Gebäudes soll nach Angaben der Bauverwaltung für Wohnzwecke genutzt werden. Um die dafür notwendige Belichtung zu erreichen, sollen Dachgauben errichtet werden. Durch diese wird das Dachgeschoss rechnerisch zu einem weiteren Vollgeschoss. Um eine sinnvolle Nachverdichtung zu erreichen, ist die Dachneigung des Gebäudes mit 45 Grad steiler geplant als die im Bebauungsplan vorgesehenen 25 bis 30 Grad. Aus Sicht der Bauverwaltung kann den Befreiungen zugestimmt werden.

    Wo die Autos bei dem Gersthofer Wohnprojekt parken sollen

    An der hinteren - westlichen - Grundstücksgrenze werden zwei Garagen und an der hinteren - östlichen - Grundstücksgrenze zwei Carports geplant. Sechs weitere erforderliche Stellplätze inklusive einem für Besucher sind offen geplant. Hier sind dennoch Befreiungen erforderlich, denn die Carports entstehen teilweise außerhalb der Baugrenze. Die Bauverwaltung lehnte die Carports in ihrer Stellungnahme ab, sah es aber für möglich an, an deren Stelle offene Stellplätze zu errichten. Die Bauausschussmitglieder folgten dieser Auffassung. Außerdem ist eine zweite Zufahrt erforderlich.

    Brigitte Grohmann (FW) hatte Bedenken: "Alle Stellplätze sind an der Oberfläche geplant, es werden wieder Flächen versiegelt." Außerdem gebe es in dem Bauvorhaben zu viele Überschreitungen. Michael Fendt (CSU) fügte hinzu, dass einige der Parkplätze zu klein seien. Mit 11:2 Stimmen billigte der Ausschuss den Bauantrag.

    Sechs weitere Wohnungen in der Gersthofer Römerstraße geplant

    Noch einmal beraten wurde über ein Bauvorhaben in der Römerstraße, dass der Bauausschuss in seiner Sitzung im Januar wegen seiner Massivität abgelehnt hatte. Hier handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Es soll in ein Vorder- und ein Hintergebäude mit je drei Wohnungen aufgeteilt werden. Verbunden sind die beiden Häuser mit einer gemeinsamen Tiefgarage und einem 60 Quadratmeter großen Kinderspielplatz. Die Wohnungen habe eine Größe zwischen 60 und 132 Quadratmetern.

    Im Vergleich zum ersten Bauantrag wurde ein Lichtschacht verändert, um die Belichtung zu verbessern. Fahrradstellplätze wurden im Außenbereich angeordnet. Die Dachform beider Gebäude wurde von Staffelgeschoss auf Satteldach umgeändert. In der Tiefgarage werden elf Stellplätze, darunter einer als Stapelparker, nachgewiesen. Der Besucherparkplatz soll oberirdisch im Vorgelege errichtet werden. Einstimmig sprachen sich die Ausschussmitglieder jetzt für den geänderten Antrag aus.

    Baugrenzen werden nicht eingehalten

    Zwei Doppelhäuser mit vier Wohnungen und vier Garagen sollen in der Friedrich-Ebert-Straße errichtet werden. Dabei soll von den Baugrenzen leicht abgewichen werden, indem das südliche Gebäude nicht an den Nachbarn angebaut wird. Nachdem dennoch eine mittige Platzierung auf dem Grundstück erreicht wird, ist eine Befreiung laut Bauverwaltung möglich.

    Das im hinteren Bereich des Grundstücks liegende Gebäude soll dem Bauantrag zufolge über einen Privatweg erschlossen werden. Dafür muss ein unwiderrufliches Geh- und Fahrtrecht geschaffen werden als Grunddienstbarkeit für den Grundstückseigentümer sowie als beschränkte Dienstbarkeit zugunsten des Freistaats Bayern. Auch die Versorgungs- und Entsorgungsleitungen sind durch eine solche Dienstbarkeit zu sichern. Dass dies alles vertraglich geregelt ist, muss nachgewiesen werden, bevor die Genehmigung erteilt wird.

    Die acht erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen. Der Bauausschuss hatte am Ende keine Einwände gegen das Bauvorhaben.

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