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Gersthofen: Gersthofen will Erbbaurecht künftig öfter anwenden

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Gersthofen will Erbbaurecht künftig öfter anwenden

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    Kräne, wie hier während der Bauarbeiten für das Wohnquartier Römertor, bestimmen an vielen Stellen in Gersthofen das Bild.
    Kräne, wie hier während der Bauarbeiten für das Wohnquartier Römertor, bestimmen an vielen Stellen in Gersthofen das Bild. Foto: Marcus Merk (Archivbild)

    Wegen der stetig steigende Grundstückspreise in Gersthofen bleibt der Traum vom Eigenheim oft unerfüllt. Deswegen sollten Grundstücke, welche der Stadt gehören und für eine Wohnbebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern geeignet sind, nur noch im Erbbaurecht auf 99 Jahre vergeben werden, so der CSU-Antrag. Ein Grundstücksverkauf finde in diesem Falle nicht mehr statt.

    Der Häuslebauer ist dann Eigentümer des Gebäudes und kann das Grundstück gegen eine Zinszahlung nutzen. Bei Mehrfamilienhäusern sei eine Vergabe im Erbbaurecht zu prüfen und im Einzelfall zu entscheiden. "Da Gersthofen durch seine gute Verkehrsanbindung seit vielen Jahren Einzugsgebiet für München und damit Zielgebiet von gewerblichen Immobilienmaklern und Bodenspekulanten ist, kann das Instrument 'Erbbaurecht' als ein erprobtes Mittel zur Bekämpfung weiterer Preissteigerungen eingesetzt werden", schreibt CSU-Fraktionsvorsitzender Frank Arloth. Die Bewegung Zukunft wollte darüber hinaus, dass auch städtische Gewerbegrundstücke nur noch im Erbbaurecht überlassen werden.

    In einem gemeinsamen Antrag forderten nun die Fraktionen Freie Wähler, SPD/Grüne und die Gruppe Pro Gersthofen, dass künftig bei allen Verkäufen städtischer Wohn- und Gewerbegrundstücke geprüft werden soll, ob eine Anwendung des Erbbaurechts sinnvoll ist.

    In Gersthofen gibt es aktuell 14 Verträge in Erpacht

    Die Verwaltung hatte nun die Vorschläge geprüft. "In der Stadt Gersthofen gibt es aktuell 14 Verträge in Erbpacht", erklärte Britta Vogt von der Verwaltung. Würde künftig nur noch das Erbbaurecht angewandt, fielen die im Haushalt vorgesehenen Einnahmen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von fünf Millionen Euro weg. "Da keine entsprechenden Rücklagen zur Verfügung stehen, müssten entsprechende Kreditaufnahmen in Höhe von 7,1 Millionen Euro eingeplant werden", erklärte Kämmerer Manfred Eding. Ein Nachtragshaushalt sei in diesem Falle erforderlich.

    Die Erbbauzinsen könnten je nach Vertrag regelmäßig angepasst werden", so Britta Vogt weiter. "Bei Wohnimmobilien darf eine Anpassung laut Erbbaurechtsgesetz frühestens alle drei Jahre vorgenommen werden."

    Frank Arloth (CSU) betonte, es gehe darum, jungen Familien die Möglichkeit zu geben, ein Haus zu bauen und viel Geld für den Grundstückskauf zu sparen. "Und wir sind beim Erbbauzins flexibel, wenn wir eine bestimmte Zielrichtung verfolgen." Britta Vogt hatte ein Fallbeispiel ausgerechnet: "Bei einer Grundstücksfläche von 500 Quadratmetern mit einem Bodenwert von 800 Euro pro Quadratmeter und einem vereinbarten Zinssatz von drei Prozent fallen im Jahr 12.000 Euro Erbbauzins an." In Niedrigzinsphasen wie aktuell sei die vorgegebene Mindestverzinsung eine zusätzliche Belastung für die Erbbaurechtsnehmer.

    Gersthofer Verwaltung rechnet mit hohen Kosten

    Dies rief Herbert Lenz (FW) auf den Plan: "Wenn ich bei meiner Hausbank Baudarlehen für drei Prozent Zins bekommen kann, wozu braucht es dann ein Erbbaurecht?" Und am Ende gehöre den Häuslebauern das Grundstück obendrein. "Wenn ich für eine junge Familie was tun will, wofür solle diese Regelung gut sein, fragte er weiter. Und wer sich 1000 Euro Zins im Monat leisten könne, gehöre sicher nicht zum Kreis der Menschen, die unterstützt werden sollen.

    Albert Kaps verwies auf die Politik der letzten Jahrzehnte: "Mit ein Grund, dass Gersthofen finanziell so gut dastand war, dass man Grundstücke günstig gekauft hat, darauf Baurecht geschaffen hat und sie dann wesentlich teurer wieder verkauft hat." Er sei gegen eine grundsätzliche Anwendung des Erbbaurechts. "Dann müssten wir in den sozialen Wohnungsbau einsteigen." Daher solle die Einzelfallentscheidung im Vordergrund stehen.

    Markus Brem (Bewegung Zukunft) konterte: "Es geht darum, dass wir die Hand auf den Flächen haben, denn nach wie vor findet eine Riesen-Preistreiberei statt."

    Jeder Einzelfall soll geprüft werden

    Schon vor der Abstimmung vom Tisch war am Ende der Vorschlag, dass die Stadt Gersthofen eigene Flächen nur noch im Erbbaurecht überlässt. Der CSU-Antrag, das besondere Baurecht bei den Grundstücken für Einfamilien- und Doppelhäuser anzuwenden und bei Mehrfamilienhäusern im Einzelfall zu prüfen, wurde schließlich mit 19:11 Stimmen abgelehnt.

    Mit zwei Gegenstimmen angenommen wurde schließlich folgende Lösung: Bei allen Verkäufen städtischer Wohn- und Gewerbegrundstücke soll jeder Einzelfall geprüft werden, ob ein Erbbaurecht dort sinnvoll ist. Dabei sollen auch die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt in Betracht gezogen werden. Weiter soll, nach einer Anregung von Frank Arloth, eine Rahmenregelung erarbeitet werden, die dann angewendet werden kann. Bürgermeister Michael Wörle versprach, dass die Verwaltung im Mai einen Konzeptvorschlag dafür vorlegen werde.

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