Die Arbeiten am Bebauungsplan dauern noch an. Deswegen empfahl die Verwaltung, dass die bisherige Veränderungssperre, welche nur noch bis März läuft, um ein Jahr verlängert wird. Damit sollen unerwünschte städtebauliche Entwicklungen, die den Festsetzungen eines zukünftigen Bebauungsplans widersprechen, verhindert werden. Solche Entwicklungen könnten beispielsweise durch Abriss, Umbau oder Nutzungsänderungen verursacht werden.
Bebauungsplan: Betriebe und Gersthofer Einzelhandel im Geltungsbereich
Begrenzt wird der Geltungsbereich der Veränderungssperre im Norden von der Thyssenstraße und im Süden von der Bahnhofstraße. Westlich endet das Gebiet an der Bahnlinie Augsburg-Donauwörth, östlich an der B2. Innerhalb dieser Grenzen liegen unter anderem der Hery-Park mit seinen Geschäften sowie der ehemalige Kuka-Turm und weitere Betriebe von Logistik bis Werkzeug- und Baustoffhandel.
Die Folge ist, dass bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen. Außerdem sind erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, die nicht genehmigungs- , zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht erlaubt. Allerdings können Ausnahmen zugelassen werden, wenn die Bauanträge den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans nicht entgegenstehen.
Die Veränderungssperre endet in einem Jahr. Sollte der Bebauungsplan vorher in Kraft treten, endet sie zu jenem Zeitpunkt.
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