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Gersthofen: Gersthofen lehnt nachträglichen Bauantrag für "Schwarzbau" ab

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Gersthofen lehnt nachträglichen Bauantrag für "Schwarzbau" ab

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    Südlich des Baugebiets  Thyssenstraße Gersthofen also am unteren Bildrand, beginnt das Gersthofer „Musikerviertel“. 
    Südlich des Baugebiets  Thyssenstraße Gersthofen also am unteren Bildrand, beginnt das Gersthofer „Musikerviertel“.  Foto: Marcus Merk (Archiv)

    Das Gebäude im Gersthofer Musikerviertel ist eigentlich als Einfamilienhaus mit Copyshop genehmigt. Nun hat der Eigentümer eine Nutzungsänderung beantragt, mit welcher sich der Bauausschuss befasste. Das Pikante daran, die beantragten Details bestehen bereits und die tatsächliche Nutzung soll nun nachträglich gebilligt werden.

    Dies lehnte der Bauausschuss als „Schwarzbau“ einstimmig ab. In dem als Einfamilienhaus genehmigten Gebäude befinden sich, wie Bürgermeister Michael Wörle erläuterte, fünf Wohnungen. „Das Haus wird äußerlich nicht verändert – bis auf die Außenanlagen.“ Grundsätzlich sieht die Bauverwaltung die Nutzung als Wohngebäude als zulässig an.

    Gersthofer Bauverwaltung zählt zahlreiche Planungsmängel auf

    Doch der Antrag habe eine Reihe von Mankos, erläuterte Wörle weiter die Stellungnahme der Bauverwaltung. „Die Erschließung des Gebäudes ist nicht nachvollziehbar.“ Im Nordwesten sei eine Flurnummer herausgeteilt, die nicht dem Antragsteller gehöre und nur dem Zugang zu den Gärten der nördlichen Nachbarn diene. Der Zugang zum Treppenhaus solle von Osten her über einen Stellplatz durch die Garage erfolgen. Durch die Platzierung des Stellplatzes direkt vor dem Zugang sei letzterer jedoch blockiert.

    Der Zugang selbst zwischen dem Gebäude und dem Nachbargrundstück hätte nur eine Breite von 80 Zentimetern, sofern kein Zaun vorhanden wäre. „Dies erfüllt weder die Anforderungen an Barrierefreiheit noch die notwendige Sicherheit für Rettungswege.“ In den Plänen sei in der Garage eine Wand eingezeichnet, mit welcher die Garage blockiert würde.

    Wohnung befindet sich im Kellergeschoss

    Damit nicht genug: Eine Wohnung befindet sich im Kellergeschoss. Die Bauverwaltung stellt infrage, dass diese ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werde. „Nachdem sie schon benutzt wird, ist außerdem fraglich, ob die dargestellte Belichtung hergestellt wurde.“ Zudem müsse das Landratsamt prüfen, ob das Gebäude die Anforderungen des Brandschutzes einhält. Bemängelt wurde auch, dass die ergänzten Eintragungen in den vorgelegten Plänen anscheinend nicht maßstabsgerecht erfolgt oder falsch bemaßt seien.

    Ähnliche Mängel sah die Verwaltung bei den Planangaben für die Stellplätze. Erforderlich wären neun. Sieben sollen im östlichen Garten errichtet werden, eine Garage bestehe bereits, vor deren Einfahrt soll ein weiterer errichtet werden. Dieser Stellplatz sei 2,30 Meter breit – einseitig begrenzte Stellplätze müssen allerdings 2,40 Meter breit sein. Außerdem befinde er sich in seiner vollen Breite vor dem Tor der Garage und blockiere diese zur Hälfte.

    Treppenaufgang in der Zufahrt

    „Anders als in den Plänen dargestellt, befindet sich in der Zufahrt auch ein Treppenaufgang, sodass eine Befahrbarkeit und Benutzbarkeit beider Stellplätze nicht gegeben ist“, heißt es weiter. Der Stellplatz in der Garage könne daher für ein Mehrfamilienhaus nicht anerkannt werden. Außerdem sei in der Garage nach dem Tor eine Wand eingezeichnet. „Hier scheint eine Baukontrolle notwendig, ob sie überhaupt noch als Garage genutzt wird.“

    Die Zufahrt zu einer der Straßen solle den Plänen zufolge von 4,5 auf 12,5 Meter verbreitert werden. Dem könne nicht zugestimmt werden, weil dort an der Straße öffentliche Stellplätze wegfallen würden und dann ausgeglichen werden müssten. Das Grundstück sei nach Auffassung der Verwaltung groß genug, um dort die nötigen Stellplätze unterzubringen.

    Michael Fendt (CSU) betonte: „Ich bin froh, dass die Verwaltung endlich etwas gegen den Schwarzbau unternimmt!“ Zudem seien ein zusätzlicher Balkon eingebaut und zusätzliche Dachfenster eingesetzt worden, fügte er hinzu.

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