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Gersthofen: Behörde: Zwangsehe ist kein Grund zur Flucht

Gersthofen

Behörde: Zwangsehe ist kein Grund zur Flucht

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    Das Bundesamt für Migration hat in vergleichbaren Fällen unterschiedlich entschieden: Eine junge Frau soll nach Äthiopien zurück, die andere darf in Deutschland bleiben.
    Das Bundesamt für Migration hat in vergleichbaren Fällen unterschiedlich entschieden: Eine junge Frau soll nach Äthiopien zurück, die andere darf in Deutschland bleiben. Foto: Fredrik von Erichsen, dpa (Symbolbild)

    Mehrere Jahre teilten die beiden jungen Frauen ein schweres Schicksal: Zwangsheirat und drohende Genitalverstümmelung in Äthiopien, ein sklavenähnliches Dasein in Dubai, ehe ihnen bei einem München-Aufenthalt die Flucht gelang. Jetzt hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschieden, und der Biberbacher Landtagsabgeordnete Johann Häusler (FW) spricht vom Skandal. Während eine der in Hirblingen lebenden Frauen für drei Jahre bleiben darf, soll die andere Deutschland binnen eines Monats verlassen.

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