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Gersthofen: Amt schafft Abrechnung nicht: Viele Gersthofer sparen sich Erschließungsbeiträge

Gersthofen

Amt schafft Abrechnung nicht: Viele Gersthofer sparen sich Erschließungsbeiträge

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    Die Anwohner der Gersthofer Ostendstraße mussten jüngst Erschließungsgebühren zahlen. Bei anderen Straßen schafft die Stadt die Abrechnung nicht mehr rechtzeitig.
    Die Anwohner der Gersthofer Ostendstraße mussten jüngst Erschließungsgebühren zahlen. Bei anderen Straßen schafft die Stadt die Abrechnung nicht mehr rechtzeitig. Foto: Marcus Merk

    Wenn ein Weg oder eine Straße erstmals hergestellt wurde, muss eine Kommune Erschließungsbeiträge verlangen. Nicht selten fallen da für Grundstückseigentümer fünfstellige Beträge an. Nach vielen Jahren geschah das jüngst für die Ostendstraße. Noch im Februar sollen auch die Bescheide an die Anwohner der Roseggerstraße verschickt werden. Die CSU-Fraktion sowie die Gruppierung Bewegung Zukunft hatten beantragt, dass die Verwaltung eine Übersicht liefert, welche Straßen davon betroffen sind.

    Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist, dass der Bau vollständig abgeschlossen und abgerechnet ist. Wenn der Grunderwerb oder die Widmung nach 20 Jahren noch nicht erfolgt ist, dürfen keine Beiträge mehr kassiert werden. Das ist, wie die Verwaltung im Bauausschuss erklärte, bei einer Reihe von Straßen in Gersthofen der Fall. Ansonsten gilt ab 1. April dieses Jahres, dass keine Beiträge mehr verlangt werden dürfen, wenn seit der ersten Herstellung der Erschließung mindestens 25 Jahre vergangen sind.

    Gersthofen hat für viele Straßen noch keine Erschließungsbeiträge abgerechnet

    So können ab 1. April 2021 keine Straßen, Wege und andere Erschließungsanlagen mehr abgerechnet werden, bei denen der Ausbau vor dem 1. April 1996 begonnen wurde und die noch nicht endgültig hergestellt sind. Nach Angaben der Verwaltung trifft das auf folgende Straßen zu: Am Hochhaus, Römerstraße (Süd), Eichenlohweg, Friedhofsstraße, Lindenstraße (Süd), Thyssenstraße, Siedlerstraße (Nord), Katharinaberg, Am Wiesengrund, Sautener Straße, Schwabenstraße, Lärchenweg, Tannenweg, Waldstraße, Weidenlohstraße, Eibenweg, Am Sonnenhang (Wendehammer), Falkenstraße, Kornstraße, Talstraße, Afrastraße, Batzenhofer Straße, Blasiusstraße, Fliederweg, Gablinger Straße, Nelkenstraße, Tulpenweg, Raiffeisenweg und Georgenstraße. " Diese abzurechnen werden wir bis zum 1. April nicht mehr schaffen", erklärte Bernd Miller vom Bauamt. Damit entgehen der Stadt auch die Erschließungsgebühren für diese Straßen.

    Die Erschließungsanlagen am Mercedesring (Kanal Baujahr 2000) sowie das Baugebiet H4a in Hirblingen (Kanal Baujahr 2002) müssen in den nächsten Jahren endgültig hergestellt werden, um noch Erschließungsbeiträge verlangen zu können.

    Weil die Gebührenbescheide für viele Anwohner der Ostendstraße sehr überraschend gekommen seien und zudem die Zahlungsfrist von vier Wochen sehr kurz gewesen sei, forderte Max Lenz (Bewegung Zukunft): "Die Stadt sollte im Vorfeld mehr Aufklärungsarbeit leisten." Zumal es sich oft um hohe Beträge handle, die ein Hauseigentümer nicht einfach aus der Portokasse bezahlen kann. "Es gibt die Möglichkeit der Stundung - aber bei der Ostendstraße hat niemand diese in Anspruch genommen", erklärte Bürgermeister Michael Wörle. Die vierwöchige Zahlungsfrist sei vom Staat festgelegt worden, hier könne die Stadt nichts ändern. Er versprach aber: "Wir werden künftig verstärkt darauf hinweisen, auch wenn auf die Stadtverwaltung dadurch Mehrarbeit zukommt."

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