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Gericht: Tätlichkeit geht in die Verlängerung

Gericht

Tätlichkeit geht in die Verlängerung

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    Egal ob Weltmeisterschaft oder Kreisklasse – Stollen von Fußballschuhen hinterlassen in jedem Gesicht unschöne Spuren. Gestern wurde im Amtsgericht die Klage eines Kickers aus Lützelburg verhandelt, der seinen Gegenspieler aus Neumünster anzeigte, weil er durch dessen Stollen eine Platzwunde auf der Stirn erlitt. Die Verhandlung wird fortgesetzt.
    Egal ob Weltmeisterschaft oder Kreisklasse – Stollen von Fußballschuhen hinterlassen in jedem Gesicht unschöne Spuren. Gestern wurde im Amtsgericht die Klage eines Kickers aus Lützelburg verhandelt, der seinen Gegenspieler aus Neumünster anzeigte, weil er durch dessen Stollen eine Platzwunde auf der Stirn erlitt. Die Verhandlung wird fortgesetzt. Foto: Foto: dpa

    Altenmünster-Neumünster Wenn es um absichtliche Tritte nach den Gegenspielern geht, benötigt man auch in der Fußballbundesliga manchmal eine zweite oder dritte Zeitlupeneinstellung, um zu einem Ergebnis zu kommen. Für die Kicker in der Kreisklasse steht ausschließlich das Augenmaß zur Verfügung. Umso schwerer stellte sich die Verhandlung dar, die gestern vor dem Amtsgericht Augsburg stattfand. Im April soll ein Spieler des SSV Neumünster seinen Gegenspieler vom TSV Lützelburg bei einem Gerangel so fest mit dem Stollenschuh ins Gesicht getreten haben, dass dieser eine Platzwunde erlitt, die getackert werden musste. Es war der Schlusspunkt einer turbulenten Partie. Bei dem 2:2-Remis wurden drei Platzverweise ausgesprochen.

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