Altenmünster-Neumünster Wenn es um absichtliche Tritte nach den Gegenspielern geht, benötigt man auch in der Fußballbundesliga manchmal eine zweite oder dritte Zeitlupeneinstellung, um zu einem Ergebnis zu kommen. Für die Kicker in der Kreisklasse steht ausschließlich das Augenmaß zur Verfügung. Umso schwerer stellte sich die Verhandlung dar, die gestern vor dem Amtsgericht Augsburg stattfand. Im April soll ein Spieler des SSV Neumünster seinen Gegenspieler vom TSV Lützelburg bei einem Gerangel so fest mit dem Stollenschuh ins Gesicht getreten haben, dass dieser eine Platzwunde erlitt, die getackert werden musste. Es war der Schlusspunkt einer turbulenten Partie. Bei dem 2:2-Remis wurden drei Platzverweise ausgesprochen.
Gericht