Das Opfer plagen heute immer noch Selbstzweifel: War es richtig, sich dem Pfleger zu offenbaren und damit einen Gerichtsprozess in Gang zu setzen? An dessen Ende wurde gestern ein 68-jähriger Mann aus dem Landkreis zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Er hatte seinen Schwager, der geistig eingeschränkt ist, mehrfach missbraucht. Die Vorfälle passierten in der Dusche des 68-Jährigen bei der Körperpflege.
Gericht