Zusmarshausen Eine Fahrt im Mai dieses Jahres kommt einen 40-jährigen Brummifahrer nun teuer zu stehen. Weil er auf der A8 eine Fahrschülerin so bedrängt haben soll, dass nur ein Eingriff des Fahrlehrers einen Unfall verhindert hat, verurteilte das Augsburger Amtsgericht den erheblich vorbestraften Lasterfahrer zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Wegen seiner Vorstrafen trifft es den Mann so hart, dass die Strafe ohne Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss der Mann, der für eine Speditionsfirma aus seiner Heimat Baden-Württemberg arbeitet, seinen Führerschein 20 Monate lang abgeben.
Gericht