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Gemeinderat: Wasser kostet ab Januar mehr

Gemeinderat

Wasser kostet ab Januar mehr

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    Wie in anderen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft stand in der jüngsten Sitzung des Nordendorfer Gemeinderates der Neuerlass einer Entwässerungssat-zung auf der Tagesordnung. Dazu wurde vom beauftragten Büro Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung in den letzten beiden Jahren eine neue Globalberechnung durchgeführt. Das Resultat: Die Gebühren werden um 15 Cent steigen.

    Heinrich Schulte erläuterte in der Sitzung die rechtlichen Grundlagen und stellte die Ergebnisse der Berechnungen vor. Die Neuberechnung war notwendig geworden, da auch die bisher zugrunde liegende Übergangsregelung aus dem Jahr 1994, die die unzulässige Berechnungsmethode aus der Satzung von 1971 ablöste, zwischenzeitlich rechtlich angreifbar ist. Die Übergangsregelung wird nun zum 1. Januar durch eine neue Beitrags- und Gebührensatzung abgelöst. Schulte erläuterte, dass die Kalkulation mindestens alle vier Jahre überprüft werden sollte. Eine Korrektur sei jedoch auch in kürzeren Abständen möglich. Für die Abwassergebühren, die die laufenden Kosten der Entwässerungsanlage und die Abschreibungen für Investitionen abdecken sollen, ermittelte das Büro eine mögliche Spanne von 1,33 bis 1,64 Euro je Kubikmeter Abwasser, je nachdem, wie viele „Reserven“ für künftig notwendige Investitionen einkalkuliert würden.

    Die steigenden Gebühren erklärten sich daraus, dass hohe Investitionen in das Kanalnetz notwendig waren, dafür keine Zuschüsse mehr fließen und der Wasserverbrauch allgemein gesunken sei. Bürgermeister Elmar Schöniger schlug einen moderaten Sicherheitszuschlag vor. So wurde mehrheitlich beschlossen, die Gebühren ab 2018 von bisher 1,30 Euro auf künftig 1,45 Euro zu erhöhen. Gunda Oelgrey und Dieter Kirmayr hatten für einen etwas höheren Zuschlag plädiert, um den Gebührensatz nicht bald wieder erhöhen zu müssen.

    Für Bauherren wird es künftig günstiger. Dabei wird der Anschlussbeitrag – bisher zwanzig Euro je Quadratmeter – auch künftig ausschließlich auf Grundlage der Geschossflächen kalkuliert. Das ist möglich, weil der Anteil des Oberflächenwassers, das in das Kanalnetz fließt, mit etwa neun Prozent relativ gering ist. Ansonsten hätte auch die Grundstücksfläche in die Berechnungen einfließen müssen.

    Für alle neu hinzukommenden Flächen beträgt der Anschlussbeitrag nunmehr 12,98 Euro. Der neue Betrag kommt ab Bezugsfertigkeit zur Anwendung. Aufgrund der im Rahmen der Globalkalkulation neu ermittelten Flächen dürfte es für einige Grundstückseigentümer zu Nachzahlungen kommen, zum Beispiel wenn ein Dachgeschoss ausgebaut und dafür noch kein Anschlussbeitrag erhoben wurde. Neue Aufmaßblätter werden von der Verwaltung noch vor der Bürgerversammlung am 29. November verschickt. Anlässlich dieses Termins wird das Büro Dr. Schulte/Röder die Neukalkulation nochmals für die Allgemeinheit erläutern. Eine Woche später besteht für die Bürger in der Verwaltungsgemeinschaft die Möglichkeit, die individuelle Situation mit Mitarbeitern des Büros zu besprechen. – Weitere Punkte:

    Der Bebauungsplan Nr. 29 „Blankenburg – Blick ins Lechtal“ wurde aufgrund der Anregungen des Landratsamtes noch mal ausgelegt. Nach Abklärung der noch eingegangenen Stellungnahmen wurde jetzt die Satzung einstimmig beschlossen.

    Der Bauausschuss hat zwischenzeitlich mehrheitlich eine Planvariante favorisiert. Wegen der erwarteten Bausumme und des anteiligen Honorars muss jetzt geprüft werden, ob noch ein förmliches Ausschreibungsverfahren für die Architektenleistungen durchgeführt werden muss.

    Die Arbeiten hier sind nun weitgehend abgeschlossen. Die noch fehlenden Leuchten sollen laut Bürgermeister Schöniger in Kürze geliefert werden. Die neu gestalteten Flächen wurden zwischenzeitlich bereits von Jugendlichen „zweckentfremdet“ genutzt, was zu Beschwerden von Anliegern führte.

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